Und dann war da ja noch mein Schreiben an den Senat …

Ich hatte mich am 8. Juni telefonisch mit dem Bürgerbüro in Verbindung gesetzt, um in Erfahrung zu bringen, an wen ich mich denn, wegen der seltsamen Senatsantwort auf die Kleine Anfrage des Herrn Seelmaecker, zu wenden habe. Man sagte mir, ich könne mein Schreiben an das Bürgerbüro senden, was ich im Anschluss an das Telefonat auch per mail tat. Von da an hatte ich aber nie wieder etwas gehört. Nicht vom Bezirksamt, nicht vom Senat. Doch auch, wenn sich Vieles erledigt hatte, da ich die Rechtswidrigkeit der Sperrung mittlerweile ohne Antworten und Akteneinsicht darlegen konnte, wollte ich doch wissen, wie der Senat sich zu meiner Kritik, an der von ihm gegebenen Antwort, verhält. Es kann ja nicht sein, dachte ich, dass in dieser ganzen Stadt gar keiner mit mir kommuniziert…
Und so kam es, dass ich gestern dort noch einmal anrief, um zu erfahren, wann ich denn nun mit irgendeiner Antwort rechnen könne. Zunächst hieß es (zu keiner Überraschung), man habe eine solche mail gar nicht bekommen. Aber man bemühte sich doch, es zu finden, und fand es auch, noch im Laufe des Telefonates, und zwar in den “Spams”.
Dort ruhte es seither und bis gestern in Frieden.
Ich schilderte die bereits gemachten Erfahrungen, erbat deshalb mir den Eingang nunmehr zu bestätigen und bekam diese Bestätigung dann auch umgehend im Anschluss an dieses Telefonat. Erstmal erledigt, dachte ich.
Nun bekam ich heute morgen aus eben jenem Bürgerbüro das folgende mail:

Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni 2020, die uns leider erst durch Ihre zweite Zustellung am 21. Juli 2020 erreichte. Die dadurch entstandene Verzögerung bitte ich zu entschuldigen.
Aufgrund der bezirklichen Zuständigkeit habe ich Ihr Anliegen jetzt der Leitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord mit der Bitte zugeleitet, sich Ihres Anliegens anzunehmen. Bis zu einer Antwort von dort bitte ich Sie um etwas Geduld.
Das Bürgerbüro wird sich unterrichten lassen.
Mit freundlichen Grüßen

Dieses mail schildert den gestern festgestellten Sachverhalt nun aber ganz anders.
Und zwar auf eine Weise, die ich so keinesfalls unwidersprochen stehen lassen konnte.
Also schrieb ich unverzüglich zurück:

Hallo # Behörde

ich möchte jetzt, der guten Ordnung halber, ausdrücklich feststellen:

  1. Ich habe keine zweite Zustellung vorgenommen. Ich habe gestern mit Ihrem Kollegen XXX telefoniert, der die am 8. Juni 2020 erfolgreich zugestellte Mail in Ihrem  „Spam“ – Ordner wieder aufgefunden hat.
  2. habe ich bereits diese mail dem Bezirksamt Nord mit „CC“  zugestellt, wie Sie der mail unzweifelhaft entnehmen können.
  3. Nimmt sich das Bezirksamt-Nord meines Anliegens schon seit Monaten nicht an, so daß ich mich mittlerweile gezwungen sehe, Briefe durch eine Gerichtsvollzieherin zustellen zu lassen.
  4. Habe ich lange genug Geduld bewiesen. Seit 7 Monaten ist der Zutritt zu einem Landschaftsschutzgebiet rechtswidrig gesperrt – seit 2einhalb Monaten ersuche ich das Bezirksamt, diese Sperrung aufzuheben. Stattdessen stellte man die Korrespondenz mit mir ein und reagiert erst, wenn sie durch die Gerichtsvollzieherin zugestellt wird. Der Umgang mit mir ist – dokumentiert – so unsäglich, daß ich mich deshalb an die Fachaufsicht wenden werde.
  5. Wie Sie dem Schreiben entnehmen können, richtet sich meine Kritik in der Mail an den Senat, der die Angaben des Bezirksamtes ungeprüft übernommen hat – und von diesem erwarte ich die Prüfung und eine Stellungnahme, insbesondere auch im Hinblick auf das Verhalten des Bezirksamtes gegenüber Bürgern, welches auch gegen eigene Richtlinien der FHH verstößt.

Wenn Sie nun schreiben, ich hätte eine zweite Zustellung vorgenommen, so wird hier – einmal mehr – ein Behördenfehler, diesmal der Ihre, nicht eingestanden und es entsteht der Eindruck, das mail sei „irgendwie“ verloren gegangen.
Das ist nicht so  und ich weise Ihre Darstellung ganz entschieden zurück.

Mit freundlichem Gruß
Mimi Müller

Soweit für`s Erste in Sachen “Senatsanschreiben”…. Morgen sehen wir dann weiter…