Hamburg will aufstehn – und wird vom Platz gewiesen.


Tausende wollten morgen auf dem Rathausmarkt gegen Rechtsextremismus und neonazistische Netzwerke demonstrieren, doch nun werden sie auf den Jungfernstieg “verbannt”, weil die AfD kurzfristig eine Fraktionssitzung anberaumt hat. Das hat zur Folge, dass Demonstrationen im Umfeld von 350 Metern rund um das Rathaus verboten sind. So ist “die Herzkammer der Demokratie vor linken Gruppen geschützt”, wie die AfD auf ihrer Webseite mitteilt, damit ihre “Abgeordneten unbehelligt und ohne Angst ihren Verpflichtungen nachkommen können.“ Die Demonstration wird deshalb auf den Jungfernstieg verlegt.
Lassen Sie uns zu diesem Vorgang festhalten:
6 ( ! ) Abgeordnete einer Partei, die sich in weiten Teilen offen rechtsextremistisch zeigt, schaffen es, mit einem einfachen “Verfahrenstrick”, tausenden Menschen den Zutritt zu ihrer (!!!) “Herzkammer der Demokratie” zu verwehren und sie ins Abseits zu drängen – unter schamloser Ausnutzung demokratischer Regeln des Rechtsstaates, den sie im Übrigen zutiefst verachten.
Für mich ist das unzulässiger Rechtsmissbrauch.
( § 226 BGB „Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie den Umständen nach nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.“)
Der heute geltende Rechtsmissbrauchsbegriff gründet zwar im Nationalsozialismus (“Kieler Schule”), man sollte aber, gerade in diesem Falle, guten Gebrauch davon machen. Das wird dann auch sicher von jenen verstanden werden können, die heute noch Anhänger dieser Schule sind.
Ich hoffe, dass gegen diesen Rechtsmissbrauch von Seiten der Organisation der Demonstration und/oder Vertetern demokratischer Parteien gerichtlich dagegen vorgegangen wird.
Das Handeln der AfD-Fraktion, die von “ihrem” demokratischen Recht Gebrauch macht, ist – nicht nur nach meinem Dafürhalten- deutlich rechtsmissbräuchlich.
Die Fraktionssitzung ist kurzfristig anberaumt worden, zu einem Zeitpunkt, als die Demonstration bereits angemeldet und der Termin bekannt war und sie dient ganz offenkundig dazu, das Demonstrationsrecht der Hamburger dahingehend einzuschränken, dass sie nicht, (wie angekündigt und angemeldet) auf dem zentralen Platz stattfinden kann.
Es ist aber unter gar keinen Umständen hinnehmbar, das Tausenden das Demonstrationsrecht von eben jenen Kräften in der Ortswahl beschnitten wird, gegen die sie Demokratie und Rechtsstaat verteidigen wollen.
Es geht nicht um irgendeinen Marktplatz, sondern den, den die sechs Abgeordneten – zu Recht – als “Herzkammer der Demokratie” ausgemacht haben.
Gerade diese Herzkammer darf aber niemals von dem Herzblut aufrechter Demokraten abgeschnitten werden.
Dies zuzulassen und es für die Zukunft nicht dauerhaft zu unterbinden,
hielte ich für einen nicht wiedergutzumachenden Fehler, denn dann bestimmt zukünftig die AfD mit ihren Fraktionssitzungen darüber, wer auf dem zentralen Platz dieser Stadt noch demonstrieren darf – und wer nicht.
Es ist nicht allein Aufgabe der Bürger, den demokratischen Rechtsstaat zu verteidigen, es ist auch Aufgabe derjenigen Kräfte in Politik und Gesellschaft,
die die Macht und die Mittel dazu haben, das auch vor Gerichten zu tun.
Es wäre fahrlässig, dieser Auseinandersetzung nicht zu führen, wann und wo immer sie geboten ist.