Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren.
Mit großem Erstaunen habe ich heute die “Drucksache 22/276” gelesen. Sie beinhaltet die Fragen des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) und ihre Beantwortung durch den Senat. Die Anfrage betrifft die Absperrung des Wanderwegs an der Tarpenbek in Langenhorn. Da ich selbst im Zusammenhang mit dieser Sperrung zahlreiche Anfragen an das Bezirksamt Nord gerichtet habe, die bis heute nicht, nicht vollständig, ausweichend oder widersprüchlich beantwortet wurden, bin ich überrascht, dass wenigstens die Fragen eines Abgeordneten zügig beantwortet werden. Wie ich jedoch feststellen musste, sind die von Ihnen gegebenen Antworten in weiten Teilen unrichtig und entsprechen nicht den Tatsachen.
Diese “Unrichtigkeiten” betreffen sowohl explizit beantwortete Fragen, als auch die zur Beantwortung der Fragen 4 – 14 ( ! ) angeführte “Einleitung”. Insbesondere diese entspricht in kaum einem Punkt den tatsächlichen Verhältnissen. Es liegen mir zahlreiche Dokumente, auch des Bezirksamtes Nord, vor, die in völligem Widerspruch zu den gemachten Angaben stehen. So ist das Bezirksamt “neuerdings” der Auffassung, es handele sich, bei den in Frage stehenden abgesperrten Wegen, entlang der Tarpenbek ausschließlich um einen “Arbeits- und Schauweg”, der zu keiner Zeit eine öffentliche Wegeverbindung gewesen seie.
Diese Aussage steht in völligem Widerspruch zu der Festsetzung des “Grünverordnungsplanes Langenhorn 63”, veröffentlicht im Hamburger Gesetzes-und Verordnungsblatt Nr. 11 vom 8. März 1994, in dem diese Weg eindeutig und unzweifelhaft als Rad- und Wanderwege ausgewiesen sind.
In § 2, Absatz 3, Nummer 1, werden auch Maßgaben für Rad- und Wanderwege explizit getroffen. In einer Vielzahl weiterer Dokumente, die mir vorliegen, wird dieser Weg, parallel zur Tarpenbek, ausdrücklich “Wanderweg” genannt. So beispielsweise auch, und zwar durchgängig, in der Begründung zum Bebauungsplan 63. Arbeits- und Schauwege werden darin nur einmal erwähnt, und zwar dergestalt, dass sie “teilweise in den an die gekennzeichneten Bereiche angrenzenden Grünflächen realisiert werden können”. Für mich handelt es sich nach allem, was ich bisher habe feststellen können, wohl eher um einen Rad- und Wanderweg, der auch als Arbeits- und Schauweg genutzt werden kann, als um einen Schauweg, zu dem man Bürgern den Zutritt hat entziehen dürfen. Abgesehen davon, daß die zuständige Behörde selbst den Wanderweg immer wieder als solchen bezeichnet, wird dieser Weg seit Jahrzehnten (!) als solcher genutzt. Dies ist auch dem Bezirksamt sehr wohl bekannt, findet er doch auch im Bebauungsplan Langenhorn 65 ausdrücklich Erwähnung. Hier heißt es in Punkt 4.5.1 “Der Tarpenbek Grünzug nimmt die Funktion einer überörtlichen Fuß- und Wanderwegeverbindung von Norderstedt nach Fuhlsbüttel wahr.” Ferner wird festgehalten, die Flächen miteinander zu vernetzen. Auch wird festgestellt, daß diese Grünflächen Bestandteil überörtlicher Grünzüge seien, die – neben der Naherholungsvorsorge der umliegenden Siedlungen – auch eine Biotopverbundfunktion haben. Neben der Naherholungsfunktion, wohlverstanden und nicht etwa “anstatt”.
Die vom Senat gegebenen Antworten entsprechen also in weiten Teilen nicht den eigenen, an anderer Stelle, getroffenen Feststellungen. Auch entspricht es nicht den Tatsachen, daß es vor dem 19. Dezember keine Sperrung gegeben habe, ebensowenig stimmt es, daß nie Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Es ist einfach lächerlich und wahrheitswidrig dies zu behaupten, denn all diese Vorgänge sind aktenkundig und können ohne großen Aufwand im Internet recherchiert werden. Der “Senat” macht sich, für mich völlig unverständlich, eine der vielen unterschiedlichen Darstellungen des Bezirksamtes zu eigen, ohne dessen Angaben zu prüfen. Ich persönlich erwarte, dass eine “vorgesetzte Behörde” Vorgänge prüft. Das Bezirksamt weigert sich seit Wochen Auskünfte zu erteilen, zu deren Erteilung es gesetzlich verpflichtet ist und ändert unablässig, je nach Nachfrage, seine Darstellung des Sachverhaltes. Umso bedauerlicher ist es, wenn sich der Senat dessen Aussagen nun zu eigen macht, ohne die gegebenen Antworten selbst einer Prüfung zu unterziehen. Ich jedenfalls würde mich gehütet haben, solche Auskünfte “blind” zu erteilen.
Ich bitte diesbezüglich um eingehende Prüfung des Sachverhaltes und eine erneute Stellungnahme. Ich übersende Ihnen zeitgleich im Anhang eigene Fragen, die ich ebenfalls zu beantworten beantrage. Auch habe ich einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der bisher nicht beschieden wurde. Auch hier bitte ich um Abhilfe.
Mit freundlichem Gruß
Mimi Müller
Soweit der Entwurf, den ich noch lektorieren werde, bevor ich ihn in der kommenden Woche absende.
Das Einzige, was zu dieser ganzen Sperrung zweifelsfrei festgestellt werden kann, ist der unbedingte Wille, zum wiederholten Male, den Tarpenbek-Wanderweg der Öffentlichkeit zu entziehen.