Frau Müller und die vorzügliche Behandlung.

Auf dem Wege zur Tarpenbek.

Mein Morgen war, für einen Wochenanfang, gar nicht mal so schlecht und einigermaßen kurzweilig. Es wird Sie nicht weiter wundern, daß ich Ihnen noch nichts “substanzielles” mitteilen kann. Zunächst versuche ich ja immernoch zu verdeutlichen, daß ich keine Journalistin bin, sondern eine bloggende Bürgerin. Nun sieht man das im Bezirksamt wohl so: ich “veröffentliche”, also bin ich. Und deshalb spricht nicht der Sachbearbeiter oder federführend Verantwortliche mit mir – sondern die Pressestelle sei zuständig. Sowas nennt man im Rechtswesen eine “Fiktion”. Beispiel:
Schwimmordnung (…)
§ 8 Mittwoch ist Frauenbadetag. Der Aufenthalt ist nur Frauen gestattet.
§ 9 Der Bademeister ist eine Frau im Sinne dieser Verordnung.

Auf unseren Fall bezogen bin ich, nach Auffassung (auch) des Pressesprechers, wie eine Journalistin zu behandeln, auch wenn ich keine bin, und zwar, weil ich “veröffentliche”.
Ein “normaler” Bürger macht so etwas nicht.
Dagegen steht meine Auffassung: Ein “normaler” Bürger teilt ebenfalls die Informationen, die er über einen Vorgang hat, wenn sie auch andere betreffen. Beispiel: Auf der Strasse gibt es eine Baustelle, keiner weiß warum. Einer ruft beim Amt an, erfährt es und informiert die Nachbarn. Der Unterschied liegt hier einzig darin, dass eine große Anzahl von Nachbarn mitbetroffen ist und ich nicht mit jedem über den Gartenzaun reden kann. Deshalb bediene ich mich eines “modernen” Kommunikationsmittels: meines Blogs. Ich versuche von einer Behörde Informationen zu bekommen und dieses Wissen gebe ich weiter. Ich bin eine Bürgerin wie jede andere auch, ich schreibe ein Internet-Tagebuch über meinen Alltag, meine Arbeit und mein Leben in Langenhorn. Ich bin die, die immer wieder gewünscht wird: Eine mündige Bürgerin. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Und als solche möchte ich von den mir zustehenden Informationsrechten Gebrauch machen.