Post von der Pressestelle. Und ein Antwortschreiben. Betrifft: Tarpenbek

Der Himmel über Langenhorn. Heute.

Ich habe am frühen Abend eine mail von der Pressestelle bekommen. Die stell ich hier jetzt nicht rein, wenn Sie das wollen, dann geben Sie Bescheid. Sie ist nicht sonderlich interessant, auch nicht sehr humorvoll, und den Inhalt können Sie ohnehin meinem Antwortschreiben entnehmen. Das habe ich soeben fertig und stell es Ihnen hier ein. Später versende ich es, ich will nochmal lektorieren. Paar Kommas hier, paar Tippfehler da…Soweit ich dazu um diese Zeit noch fähig bin. Ich wünsch uns allen eine Gute Nacht.

Lieber Herr #Behörde4
Vielen Dank für Ihre Mühen und die schnelle Antwort. Leider sind dies sind nicht die Informationen, um die ich Sie gebeten habe. Die Drucksache kenn ich ja, wie Sie zutreffend feststellen. Warum ein oder zwei Zeitungsartikel, die ich nicht einmal im Internet auffinden kann, eine ausreichendende Information der Öffentlichkeit gewesen sein sollen, vermag ich auch nicht zu erkennen. Und die Pressemitteilung enthält lediglich eine Information darüber, daß der Weg „weiter“ gesperrt wird. Sie enthält keine Informationen über Art und Dauer der Absperrung, auch keine, ob, wann oder wie beabsichtigt wird, den Weg wieder herzurichten, wann die Bauarbeiten für den Mäander beginnen sollen, wann sie abgeschlossen sein werden. Zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Presseerklärung stand jedoch schon fest, daß der Weg gesperrt werden würde, auch wie, und offenbar hatte man sich auch schon Gedanken gemacht, wie eine alternative Wegeführung/Umleitung aussehen könne. Doch weder vor, noch nach der Regionalauschusssitzung, wurde der Öffentlichkeit mehr mitgeteilt, als dass der Weg kurzfristig gesperrt werde/worden seie. Ob eine Instandsetzung jemals ernsthaft in Betracht gezogen wurde, was dafür, was dagegen sprach, erfahren wir nicht. Auch nicht, ob Gespräche mit der LIG geführt wurden, mit dem Ziel, eine Instandsetzung möglich zu machen und was die Voraussetzungen dafür sind. Wie weitreichend und andauernd die Sperrungen sind, auch dazu keine Informationen. Ein Prüfauftrag wird zur Diskussion und Abstimmung gestellt und gebilligt – aber was diskutiert wurde und welchen Verlauf diese Diskussion nahm, ob es  Kritik an der Planung gegeben hat, Einwendungen, und wie sie ausgeräumt  wurden  – all das erfährt der Bürger nicht. Es ist ohnehin, und das sagte ich bereits, vollkommen weltfremd, vorauszusetzen, die Bürger gingen allmorgendlich im Internet spazieren, schauen mal beim Sitzungsdienst vorbei und lesen sich alle Drucksachen durch, weil vielleicht etwas dabei sein könnte, das ihren Lebensraum einschränkt. Entscheidend ist auch nicht, was Pressevertretern mitgeteilt wurde – entscheidend ist, ob und in welcher Art es in der Presse einen Niederschlag fand. Eine Randnotiz wäre angesichts der Brisanz des Themas und des geplanten Eingriffs in den Lebensraum der Bürger nicht ausreichend. Eine „Bekanntmachung“, die den Namen auch verdient hat, und ein öffentlicher Diskurs, wären angemessener gewesen. Es dürfte in Ihrem Hause bekannt gewesen sein, wie hochsensibel die Langenhorner auf die bisherigen Sperrungen reagiert haben. Es muss klar gewesen sein, daß auch in diesem Falle, Proteste zu erwarten waren. Gleichwohl (oder deshalb?) wurden die Bürger nicht in adäquater Weise informiert, weder vor, noch nach der Ausschuss-Sitzung. Sie wurden es bis heute nicht.  Es gibt das Hamburgische Transparenzgesetz, (HmbTG) in welchem, in §3, die der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Dokumente aufgeführt sind. Darunter auch Fachanweisungen und Tätigkeitsberichte, Gutachten, soweit sie in Entscheidungsfindungen miteinfließen, Dienstanweisungen und viele mehr.  In Verbindung mit §2, hier den Absätzen (1) und (2) , und nach Maßgabe des §10, sind solche Aufzeichnungen im Transparenzregister zu veröffentlichen. So habe ich es jedenfalls verstanden, lasse mich aber ggf. gern belehren. Trotz anhaltender Bemühungen ist es mir nämlich nicht gelungen, auch nur ein einziges weitergehendes Dokument zum Vorgang zu finden, als die Drucksache – 21 – 0764. Die zugehörige Anlage ist, wie Sie mir nun mitteilen, nicht korrekt. Ich bin kein Kartograph und kann mir keine Skizze zeichnen, insoweit bitte ich um Aushändigung einer korrekten, die ich dann, mit meinen bisherigen Feststellungen, abgleichen kann. Ich bitte ferner darum, ohne weiteren Verzug, alle der Veröffentlichungspflicht unterliegenden Dokumente, nunmehr in das Transparenzregister einzupflegen oder mir mitzuteilen, wo und wie ich sie auffinden kann  Ich kann mir, bei aller Phantasie, nicht vorstellen,  daß es in dieser Angelegenheit nur diese eine Drucksache 21-0764 geben soll.
Dieses Schreiben betrachten Sie bitte als eine direkte Beantwortung des Ihren. In den kommenden Tagen werde ich Ihnen einen ersten, ausführlichen Fragenkatalog zukommen lassen, den ich zeitnah zu beantworten bitte. Sollten sich darüber hinaus, aus den mir noch zur Einsichtnahme zu stellenden Aufzeichnungen, weitere Fragen ergeben, werde ich diese nachreichen. Mit freundlichem Gruß
Mimi Müller.