Die fehlenden Seiten. Nachlieferung.

Hier noch die mails, die ich bisher nicht in die Handlung eingebunden habe. Ich stelle sie jetzt der Vollständigkeit halber schon einmal ein, sie sind sozusagen noch unverarbeitetes Material. Für den weiteren Verlauf der Komödie spielten sie keine große Rolle, lediglich die handelnden Charaktere sind minimal davon beeinflusst. Ich schreibe erstmal in der Handlung weiter und kümmere mich bei den Abschlußarbeiten darum. Das ist meine übliche Arbeitsweise. Ich verlasse nur ungern den Sprachfluß, wenn ich grad so schön drin schwimme. Wenn Sie auf das Lesen diese mails also verzichten wollen, das geht, es hat keine Auswirkung auf das Verständnis der folgenden Szenen. Die Lektüre eignet sich aber durchaus zur Vertiefung von Eindrücken. Wie es Euch gefällt. Ich geh solange Steine kloppen.

Mo 10.02.2020 09:14 #Behörde 2 an Mimi   AW Fragen über Fragen

Sehr geehrte Frau Müller, #Behörde1 hat mich über Ihre Fragestellungen informiert und mich gebeten, Ihnen noch einmal aus Sicht des Fachbereiches zu antworten. Da ich letzte Woche nur eingeschränkt im Hause war, erhalten Sie meine Antwort etwas verzögert. Zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Engagement, die Beschilderung in Ihrem Wohnumfeld reinigen zu wollen, bedanken. Wie Sie an der Korrespondenz mit # Behörde1 allerdings schon feststellen mussten, ist es nicht immer leicht das bürgerliche Engagement mit den Gesetzen, Vorschriften und Regularien einer öffentlichen Verwaltung in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund versuche ich das Thema daher noch mal aufzurollen und im folgenden Antworten auf ihre Fragen zu geben. Nach dem Hamburgischen Wegegesetz liegt das Wegeeigentum (§4 HWG) an öffentlichen Flächen bei der Freien und Hansestadt Hamburg. Hierzu gehört auch das Wegezubehör wie z.B. Straßen(namen)schilder (§2, Abs. 2 HWG). Die sogenannte Wegebaulast (nach §13 HWG) umfasst unter anderem die Unterhaltung, in diesem Fall die Reinigung, des Wegezubehörs, welche im Rahmen der Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu erfolgen hat. Mit den in dem vorgenannten Gesetz enthaltenen Paragraphen verbunden ist die Verkehrssicherungspflicht und damit einhergehende Haftungsfolgen. Aus dem Amtsdeutsch übersetzt bedeutet dies: Die Straßenschilder sind Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg und sind auch von ihr zu reinigen. Die Reinigung kann an Unternehmen wie z.B. die Hamburger Stadtreinigung kostenpflichtig beauftragt werden. Eine Reinigung durch Private ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und demzufolge gibt es auch keine Antragsmöglichkeiten bzw. Genehmigungsprozesse. Wenn Sie dennoch eine Reinigung vornehmen, das Schild dabei nicht beschädigen und der Vorgang ohne weitere Vorkommnisse erledigt wurde, so werden Sie in der Folge keine Konsequenzen zu befürchten haben. Leider besteht jedoch auch immer das Risiko, dass das Vorhaben nicht so reibungslos abläuft wie geplant. Die Konsequenzen sind dann so vielfältig, wie die Möglichkeiten, dass etwas „schief“ geht. Zum Beispiel wird durch falsche Putzmittelwahl das Schild beschädigt. Dies wird als Beschädigung öffentlichen Eigentums oder gar Sachbeschädigung gewertet, welche mit Bußgeld und Schadensersatz geahndet werden kann. Die jeweilige Höhe ist abhängig vom entstandenen Schaden. Als weiteres Beispiel wird möglicherweise beim Putzen kein ausreichender Abstand zum fließenden Verkehr eingehalten und Sie werden ggf. vom Spiegel eines vorbeifahrenden Autos am Arme getroffen. Nun können Sie zwar sagen: „Pech gehabt, warum habe ich mich auch so weit rausgelehnt.“ Sie hätten aber auch die Möglichkeit zu sagen: „Die Stadt hat mir genehmigt die Reinigung vorzunehmen. Warum wurde ich nicht auf die Gefahren hingewiesen? Nun habe ich eine Armfraktur und die Stadt ist Schuld – die haben doch gesagt, ich soll ruhig machen!“. In diesem Fall wären wir als Freie und Hansestadt Hamburg in der Haftung. Sie könnten ggf. sogar Schadensersatzansprüche gegen uns geltend machen da, wie oben bereits erläutert, die „Reinigung des Wegezubehörs im Rahmen der Leistungsfähigkeit in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand“ durch die FHH zu erfolgen hat. Zusammengefasst bieten Sie uns eine Reinigung von Schildern an, für die die FHH ansonsten Dritte beauftragen und diese auch bezahlen müsste. Wir dürfen dieses Vorhaben, aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit und einhergehenden Haftung, nicht genehmigen. Menschlich gesehen und als Bürger*in dieser Stadt ist diese Rechtslage nur schwer nachvollziehbar und die Situation kommt einem Schildbürgerstreich gleich. Demzufolge hat #Behörde1 in seinen Ausführungen versucht in der Sache einen möglichen Weg aufzuzeigen. Um Ihnen Ihr Anliegen nicht gänzlich zu verwehren, hat er neben den Tipps zur Putzmittelwahl auf die Vermeidung von möglichen Unfallgefahren hingewiesen. Auch wenn alle Beteiligten sich eine andere Antwort wünschen – dies ist die einzige einfache Lösung im Rahmen unserer behördlichen Ermessensspielräume, die wir Ihnen anbieten konnten. Auch wenn meine Antwort für Sie vermutlich nicht zufriedenstellend sein wird so hoffe ich, Ihnen die verzwickte Sachlage hiermit näher gebracht zu haben. Mit freundlichen Grüßen #Behörde2

Mo 10.02.2020 09:53  Mimi an #Behörde2  AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Fragen über Fragen …

Hallo #Behörde2 vorab eine Verständnisfrage:  Haben Sie den Schriftwechsel gelesen? Mimi Müller

Mo 10.02.2020 09:58 #Behörde2 am Mimi , AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Fragen über Fragen … Sehr geehrte Frau Müller, Behörde1 hatte mir den Schriftverkehr übersandt m.d.B. Ihnen noch einmal den Sachverhalt darzustellen – er ist mir also bekannt. Mit freundlichen Grüßen #Behörde2

Mo 10.02.2020 12:11  Mimi an #Behörde2 , AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Fragen über Fragen … Hallo #Behörde2 , meine Frage war, ob Sie den Schriftverkehr selbst gelesen haben. Mir scheint dem nicht so, das entnehme ich Ihren Erläuterungen.  Die Mühe,  mir den Sachverhalt „noch einmal darzustellen“ hätten Sie sich nicht machen müssen, das hat  # Behörde1 schon zur Genüge getan. Man muss mir auch nicht gebetsmühlenartig und in lapidarer Eintönigkeit das immer Gleiche wieder und wieder erklären. Ich habe das alles schon verstanden, bin aber immer noch nicht verstanden worden. Ich schlage vor, Sie lesen erst doch einmal den gesamten Schriftverkehr und geben mir dann kurz Bescheid, ob Sie Ihr Schreiben an mich noch ergänzen wollen. Sollte Ihnen die Korrespondenz nicht mehr vorliegen, etwa, weil sie schon gelöscht ist, so geben Sie mir doch bitte kurz Bescheid. Ich kann dann für Abhilfe sorgen. Mit freundlichen Grüßen Mimi Müller

Mo 10.02.2020 13:19  #Behörde2 an Mimi ; AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Fragen über Fragen …Sehr geehrte Frau Müller, selbstverständlich habe ich den Schriftverkehr selber gelesen, ansonsten wäre es mir nicht möglich gewesen eine Antwort an Sie zu formulieren. Ihre ursprünglichen Fragen hatte #Behörde1 bereits am 28.01.2020 beantwortet. Alles Weitere sind ergänzende Erklärungen auf Nachfragen ihrerseits, welche sich zwischenzeitlich nicht nur aus Ihrer Sicht „gebetsmühlenartig und in lapidarer Eintönigkeit“ wiederholen. Die Rechtslage wurde Ihnen hinreichend sowohl von #Behörde1 als auch mir dargestellt, meiner Mail von heute Morgen habe ich demzufolge nichts weiter hinzuzufügen. Nun liegt es an Ihnen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen, ob Sie die Schilder reinigen wollen und bereit sind die möglichen Konsequenzen zu tragen, oder den Verantwortlichen der FHH dies überlassen. Mit freundlichen Grüßen #Behörde2

Mo 10.02.2020 16:18  Mimi an #Behörde2 ,  AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Fragen über Fragen …

Verehrte #Behörde2 , na, das nenn ich mal eine klare Ansage…Aber so leicht werden Sie mich nicht los. Auch bin ich es gewohnt, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Ich habe das in diesem Falle bereits getan. Darauf komme ich dann zum Ende der mail  noch zurück. Ich hätte die Schilderreinigung  sehr gerne „den Verantwortlichen der FHH“  überlassen, allerdings kommen diese ja Ihren Aufgaben nicht nach!  Die Langenhorner Bürger haben, mehr als einmal, vergeblich darum gebeten, man möge sich ihres Anliegens doch endlich annehmen. Das ist  bis heute nicht geschehen.  Ich habe, wie in der Langenhorner Rundschau vom vergangenen August von Ihrem Kollegen gewünscht, mich zur „Selbstreinigung“ absprechen wollen. Wenn Sie die Korrespondenz aufmerksam gelesen haben, dann wissen Sie,  daß ich „das Bezirksamt“  von jeglicher Haftung für einen etwaigen Unfall , (Stichwort „Leiter“), ganz ausdrücklich  freigestellt habe.  Diese explizite Haftungsfreistellung wurde behördlicherseits nicht angenommen, die Nutzung der Leiter blieb weiter versagt.  Damit verunmöglicht man nicht nur mein Engagement, ganz „nebenbei“ spricht man mir auch noch ab,  Eigenverantwortung für mein Handeln zu übernehmen, was für mich einer Entmündigung gleichkommt.  Eigenverantwortung,  die zu übernehmen Sie mir aber nun plötzlich „süffisant“ nahelegen, und dabei so tun, als sei ich nicht von Anfang an dazu bereit gewesen, die Konsequenzen meines Handelns zu tragen.  Das Gegenteil ist der Fall –  dennoch blieb die Nutzung einer Leiter versagt. Ganz ausdrücklich möchte ich feststellen:  Das ist absolut nicht als  Schild“bürger“streich zu bezeichnen, was passiert.  Es ist hier doch wohl eher eine  Schilder“verwaltung“,  die die Bürger seit langer Zeit zum Narren hält. Und es  sind die  „Verantwortlichen“,  die es seit Jahren verabsäumen, die Reinigung  endlich einmal zu veranlassen.  Das, was Sie mir als „die einzige einfache Lösung“ im „Rahmen Ihrer „behördlichen Ermessensspielräume anbieten“,  das ist für mich keine. Ohne Leiter geht es nun mal nicht. Und deren Verbot steht immer noch im Raum.  Ihre und die Einlassungen von#Behörde1 dienen erkennbar nur einem Zweck:  Für sich die absolute Rechtssicherheit herzustellen. Und das, obwohl ich dies längst getan habe, als ich Ihnen schriftlich zusicherte,  Sie von jedweder Haftung freizustellen. Sie beschreiten lieber die „üblichen“ bürokratischen Wege, die für mich, und jeden anderen Bürger, der Gleiches tun will,  dann zur  „Grauzone“  werden.  Die vorgeschlagene Lösung mag die „einzig einfache“ sein, aber es ist keinesfalls die Einzige.  Es gibt weitere, aber es ist nicht an mir, die Arbeit „der Behörde“ zu tun und sie aufzuzeigen.  Von all den Aufgaben, die nicht die meinen sind, möchte ich derzeit nur Eine erledigen:  Schilder putzen. Und dazu brauche ich die Leiter,  um die es in der gesamten Korrespondenz geht, die mir verboten ist, und die in Ihrer Antwort nun keinerlei Erwähnung mehr findet. Aber genau um sie geht es nach wie vor. Ich möchte, dass die Schilderreinigung  nun endlich durchgeführt wird. Entweder von „FHH“ , verbindlich zugesichert, unter Nennung eines (nahen) Termines.  Oder, wenn das nicht möglich sein sollte,  möchte ich, dass  eine Lösung gefunden wird, , die es mir, ebenso wie anderen Bürgern,  ermöglicht, unbürokratisch und legal, „sein“  Strassennamensschild  zu „adoptieren“ und zu reinigen. Und zwar wann immer es schmutzig ist.  Eine Kleinigkeit, gewiss.    Aber nicht nur für mich von großer Bedeutung.   Ich werde nichts unversucht lassen, das Eine oder das Andere durchzusetzen, insoweit betrachte ich die Angelegenheit nicht als erledigt an, auch wenn Sie mich zu verabschieden wünschen. Abschließend noch, wie eingangs angekündigt, zu der Entscheidung, die ich in dieser Angelegenheit bereits getroffen habe:  Ich bin, wie ich bereits erwähnte, Schriftstellerin. Ich publiziere überwiegend politische und gesellschaftliche gesellschaftskritische Satire, bin aber auch der Komödie sehr zugeneigt. Und eine solche schreibe ich gerade. Öffentlich. Interaktiv. Täglich. Und die Langenhorner schauen mir schon seit einer Weile bei dieser  Arbeit zu und haben Ihre Freude daran.  Die Komödie heißt „Grüne Seife“ und  „Das Bezirksamt“ spielt darin eine nicht unbedeutende Rolle. Ein heiterer Schwank, bei dessen Entstehung man dabei „live“ ist und den man immer aktuell mitlesen kann. Unter Langenhörnchen. de   Kategorie: Grüne Seife- eine Komödie. Ich bitte um weitere Vorschläge zur Lösung des Problems. Mit freundlichen Grüßen Mimi Müller

So. Danach kommt, was #1 und #2 angeht, nur noch der „Abschiedsbrief“. Und den kennen Sie ja schon. Es kann also weitergehen. Und das wird es. Ich bin in der Zwischenzeit nicht untätig gewesen. Aber das ist dann schon der nächste Beitrag.