Von Richtigem und Nichtigem …

Herr Deilmann bei der Lektüre von Gerichtsakten

Die “Akte Tarpenbek” ist ja noch nicht geschlossen und auch wenn Mann im “politischen Raum” so tut, als sei ein Beschluss zum Umbau bereits gefallen:
Dem ist nichts so. Und zwar “aktenkundig”.
Und auch meine Akte ist ebenso offen, wie der Ausgang der Geschichte.
Solang der “Trampelpfad” noch nicht für Millionen zur x-zichsten Velorouten-Rennrad-Bahn umgebaut ist, da gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass der Himmel das ein oder andere Hirn noch weitet.
Wir haben wirklich eine Menge drängender Probleme, die mit Geld zu lösen wären. Der unsinnige, überflüssige und kostspielige Ausbau gehört nicht dazu.
Wie auch immer: Ich “beobachte” also nach wie vor die Geschehnisse.
Auch im “Sitzungsdienst”, trotz des holpernden “Allriss”, diesem fabelhaften Systems zur Bürgerinformations-Verschleppung. Und da bin ich wieder fündig geworden, obwohl strenggenommen…sagen wir mal: es unauffindbar war.
Es sei denn, man liest einfach ALLES, alles, alles durch – auch Drucksachen, von denen man meinen könnte, sie beträfen einen nicht…
Sie erinnern sich vielleicht noch daran, dass ich während des Lockdowns eindringlich auf den Umstand aufmerksam gemacht habe, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei zahlreichen Sitzungen, in denen Beschlüsse von großer Tragweite gefasst wurden, rechtswidrig ist – und das dies Folgen haben wird.
Das “Hamburgische Oberverwaltungsgericht” hat ein (m.M.n wegweisendes) Urteil gefällt. Ich stelle es Ihnen hier ein: Az.: 2 E 6/21.N.
Das Urteil ist seit dem 18. Juli 2023 rechtskräftig.

Es lohnt sich für alle Bürger/Initiativen, die von der ein oder anderen “durchgezogenen” Beschlussfassung empfindlich betroffen sind, das Urteil eingehend zu studieren (insbesondere ab Seite 22 ff) und die erforderlichen (Analogie)Schlüsse zu ziehen.

Die hier vollständig dokumentierte und beharrliche Weigerung des Bezirksamtsleiters, die Öffentlichkeit zuzulassen – sie wird also Rechtsfolgen haben.

Und das ist wirklich mal eine gute Nachricht.