Zur freundlichen Erinnerung

Man muss eintreten, für das, was man liebt. Das gilt für die Tarpenbek, aber auch für die Demokratie und den Rechtsstaat.

Wissen Sie noch, wie das alles anfing ? Damals …
Ein guter Tag jedenfalls, um sich das alles in Erinnerung zu rufen. Und auch all die Drucksachen, e-mails, Eingaben danach, die immer neuen Behauptungen. Das alles ist öffentlich, von Anfang an. Sie waren “live” dabei, Sie können in der “Akte Tarpenbek” nachlesen, was und wann immer Sie es wollen. Das ist Transparenz.
Die Regionalversammlungsmitglieder sollten jetzt, vor der nächsten Sitzung am Montag und angesichts der neuen Fakten, nun endlich anfangen, sich mit der “Mitteilung” ernsthaft zu befassen.
Das muss doch nun Fragen geradezu heraufbeschwören, was da geschah und noch geschieht.
Und all das, ich kann es nur immer und immer wieder betonen: All das hat Folgen.
Immer noch. Und es ist noch nicht vorbei…

Wenn die Tarpenbek in Kürze endlich wieder zugänglich sein wird, so ist es doch auch ein schweres Versäumnis der hiesigen Lokalpolitik, dass sie überhaupt so lange widerrechtlich abgesperrt war. Dass die Abgeordneten blind der Verwaltung geglaubt haben, dass sie alles, was behauptet wurde, als gegeben hinnahmen, ohne Bedenken, und selbst dann noch ihrer Aufgabe nicht nachkamen, als eine Bürgerin sich hilfesuchend an sie wandte, – das ist wirklich eine schlimme Sache. Sie haben Eingaben nicht gelesen, sich nicht einmal an ihre eigenen Vorgaben gehalten, sie liessen sich stattdessen überrumpeln und “hinter die Fichte” führen, schufen neue Fakten, mit denen wir dann auch noch zu kämpfen hatten. Für die Demokratie waren das rabenschwarze Tage.

Nun, wo das Ergebnis der Prüfung der Fach- und Rechtsaufsicht vorliegt, und das Bezirksamt mit einer neuerlichen “Mitteilungsvorlage” ebenso lapidar wie wortreich verschleiernd, zur Kenntnis gibt, dass das von mir geforderte Betretungsrecht in diesem Landschaftsschutzgebiet tatsächlich besteht, dass es die behauptete Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der angeführten “typischen” Gefahrenlagen beim Betreten des LSG nicht gibt und nie gegeben hat, dass die Nutzung nie illegal war und der Weg nun wieder geöffnet werden muss – da muss das alles doch endlich bei den Abgeordneten ganz entscheidende Fragen aufwerfen, die an die Bezirksamtsleitung zu richten sind.

Dringende Fragen, die man stellen muss, wenn man sich nicht endgültig bis auf die Knochen blamieren will und die eigenbeschädigte Reputation und beim Bürger verlorengegangenes Vertrauen wieder herstellen will.
Es wird noch viel Wasser die Tarpenbek hinunter fließen – aber eines steht fest:
Es wird kein Gras über diese Vorgänge wachsen.
Nicht, bevor nicht von allen Beteiligten verstanden worden ist, was geschah und wenn daraus nicht Lehren gezogen werden, und begriffen ist, welch verheerende Auswirkungen auf die Demokratie ein solches Gebaren, wie es zu Tage trat, hat…

Es ist also keinesfalls ein Verdienst des Regionalausschusses, wenn die Wege nun wieder geöffnet werden müssen. Und das müssen sie, denn die angekündigte Öffnung ist Ausfluss der Prüfung des “Verwaltungsverfahrens” durch die Fach- und Rechtsaufsicht. Auch wenn man diese Dienstbezeichnung vermeidet, ebenso wie man auch weiterhin den Terminus “Freie Landschaft” nicht gebrauchen mag, so ist der Gesprächspartner mit dem man zu “gemeinschaftlichen” Beurteilungen gekommen ist, die Fach- und Rechtsaufsicht der Naturschutzbehörde. Sie wird hier verschleiernd “BUKEA” genannt, auch “Umweltbehörde – aber es ist die Fach- und Rechtsaufsicht, die ich um Prüfung ersucht habe. Und die Öffnung der Wege ist das Ergebnis ihrer Prüfung. Sie hat dem Bezirksamt die Rechtslage erläutert und das Bezirksamt kam wohl nicht umhin, diese Rechtslage nun auch verstehen zu wollen, so dass man “gemeinschaftlich” zu dem Schluße kam: Wir öffnen die Wege wieder…
Der Regionalausschuss hat dazu gar nichts beigetragen. Er hat nicht einmal das Ergebnis der Prüfung abwarten wollen.
Es war allein die Rechtsaufsicht, die die Öffnung herbeiführte.
Und schon gar nicht haben die Grünen irgendetwas dafür getan, wie es ihr Fraktionsvorsitzender, Herr Kranz, nun in der Pressemitteilung für die Seinen zu reklamieren wünscht. Das Gegenteil ist der Fall:
Herr Kranz hat, obwohl selbst gut informiert, die “Anregungen” des Bezirksamtes aufgenommen, sie ausdrücklich begrüßt und maßgeblich befördert.
In diesem Zusammenhang erinnere ich gerne nochmals an diesen Beitrag. Auf die Talente des Herrn Kranz kann man ja gar nicht oft genug hinweisen.
Seine Pressemitteilung reiht sich da nicht nur wunderbar an – in Sachen “Flexibilität” und “Alternative Fakten” ist sie die vorläufige Krönung seines bisherigen Schaffens in Sachen Tarpenbek…
In einer Sache hat er allerdings Recht, nämlich wenn er schreibt:
“Nun muss noch der Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen (LIG), dem ein Teil der Flächen gehört, zustimmen.” Ja, das muss der Landesbetrieb, denn so sieht es das Gesetz vor. Und er ist an eben dieses Gesetz gebunden.
Wenn hier der Eindruck erweckt wird, als seie die Öffnung aber noch von dessen Entscheidung abhängig, so ist das gewollt. Es ist nur eine weitere dieser Nebelkerzen, die im Laufe des Verfahrens immer und immer wieder gezündet wurden. Ja, die LIG “muss” insoweit zustimmen, wie ich es schon die ganze Zeit postuliert habe:
Sie muss das Recht gegen sich gelten lassen, denn das Betretungsrecht der Freien Landschaft gilt auch gegenüber privaten Grundstückseigentümern.
Wenn die Rede davon ist, die LIG “müsse” zustimmen, so handelt es sich mehr um einen formalen Akt, denn um ein (ernstgemeintes) Zustimmungsbedürfnis. Eine Frage der Höflichkeit. (Rudimentäre Reste davon scheinen also noch vorhanden zu sein, das lässt mich hoffen).
Denn tut LIG es nicht, stimmt nicht zu – dann wird “die Executive” das Recht durchsetzen müssen. Ein Gesetz benötigt keine Zustimmung – es muss beachtet werden, sonst muss die “Executive” es durchsetzen. In diesem Fall: das Bezirksamt…
Nicht mehr unsere Baustelle. Alles in allem versucht man hier nur einmal mehr, sowohl von seiten des (grünen) Bezirksamtsleiters Werner-Boelz, als auch vom grünen Fraktionsvorsitzenden, im “Intransparenten” zu bleiben, weiter zu verschleiern.
Das kann uns am Ende egal sein, denn das ist ja ein durchschaubares Manöver, von dem für uns nichts mehr abhängt. Und es wird ja auch alles vom Eingabenausschuss der Bürgerschaft geprüft. In dieses Verfahren setze ich genauso Vertrauen, wie ich es in die Fach- und Rechtsaufsicht der Naturschutzbehörde gesetzt habe.
Ganz und gar nicht egal sein darf uns aber, wenn “man” unbeirrt weiter an einem Beschluss festhalten will, ja ihn sogar zum Gegenstand des weiteren Verfahrens zu machen sucht – obwohl dieser Beschluss angefochten ist, dessen Gründe gerade entfielen und, wie wir nun wissen: Nie existiert haben.
Man hat uns der illegalen Nutzung bezichtigt – das wollen wir doch nicht vergessen!
Und nun redet der Regionalbeauftragte ernsthaft und wohlfeil von “nachvollziehbarer Nutzungserwartung” ? Begreift der Mann den Unterschied zwischen einer Erwartung und einem Rechtsanspruch nicht ? Oder will er ihn nicht begreifen?

Noch weniger aber darf uns egal sein, wenn die bisher verfolgte Strategie des Schweigens und Verschweigens gegenüber Bürgern, ebenso wie gegenüber den gewählten Abgeordneten, auch weiterhin beibehalten und fortgeführt werden soll.
Und das soll ja ganz offenbar alles so weitergehen wie bisher. Wie anders lässt sich diese neue “Mitteilungsvorlage” (21-1721) sonst erklären?
Man beruft sich auf einen Beschluss, der unter Kenntnis der Rechtslage von den Abgeordneten nicht gefasst worden wäre, und man verschweigt jetzt dabei, das dieser Beschluss von mir rechtlich beanstandet wurde. Und zwar sowohl gegenüber der Bezirksamtsleitung, als auch gegenüber der Vorsitzenden der Bezirksversammlung.
Und man teilt auch nicht mit, dass er Gegenstand eines weiteren wichtigen Verfahrens ist: Einer Eingabe an die Bürgerschaft. In ihr beanstande ich den Beschluss und sein Zustandekommen und – ganz besonders wichtig zu wissen: Sie hat hemmende Wirkung.

Doch all das wird den Abgeordneten nicht zur Kenntnis gegeben, man “teilt mit”, aber nicht alles, nur was unbedingt nötig und “nützlich” erscheint. “Alles andere könnte bei den Angeordneten Beunruhigung auslösen”…
Und man erklärt sein bisheriges Verwaltungshandeln in keiner Weise.
Alles wie gehabt, alles wie immer: Ein ungehemmter Wille zum “Weiter so.”

In begleitenden Pressemitteilungen versucht man, wortreich und verschwurbelt, die erlittene rechtliche Niederlage, nicht nur nicht einzugestehen, sondern hält den Eindruck aufrecht, die “private Grundeigentümerin” habe eine Schlüsselstellung und könne maßgeblichen Einfluss nehmen. Und man setzt sich noch ein Krönchen auf, indem man versucht, die erlittene Niederlage in einen Erfolg umzudeuten und sich obendrein selbst gut zu schreiben.
Und das, Herr Kranz, das ist nun wirklich der Gipfel der Unverschämtheit, den Sie da besteigen, und das lass ich Ihnen keinesfalls mehr durchgehen.
Sie kannten, nach eigenem Bekunden, all meine rechtlichen Einwände – und haben gleichwohl äußerst eilfertig die eigene Beschlussempfehlung in die Versammlung eingebracht. Sie haben im Regionalauschuss alles getan, aufkommende Bedenken zu zerstreuen, und sie taten es bis zuletzt, ganz besonders eindrucksvoll in der letzten Sitzung des Regionalausschusses.
Sie hätten sich durchaus statt dessen mit der Kollegin Timm (SPD) um die Rechtslage kümmern können, statt gemeinschaftlich vor den verschlossenen Toren zur Tarpenbek “werbewirksam” Geschichten zu erzählen.
Frau Timm ist ja nicht nur ein Mitglied der Regionalversammlung, sie ist ja doch auch Rechtsanwältin. Mit vereinten Kräften wäre es ja ein Leichtes für sie beide gewesen, sich mal sach- und rechtskundig zu machen.
Das alles taten Sie aber nicht, obwohl Sie es gekonnt hätten.
Es wäre leicht für Sie gewesen, das Vorgebrachte zu prüfen, leichter, als für jeden Langenhorner Bürger, der vertrauensvoll – auch Ihnen- seine Stimme gab, damit seine Interessen wahrhaftig vertreten werden.
Nein, Herr Kranz, über das, was hier vorgefallen ist, da kann man nicht zur Tagesordnung übergehen. Und kein Gras wird jemals darüber wachsen, bevor nicht von allen Beteiligten verstanden wurde, was da passiert ist und alle Lehren und Konsequenzen aus den gemachten Fehlern gezogen wurden. Soetwas darf nie wieder vorkommen!
Solange sich das Verhalten der Beteiligten nicht erkennbar ändert, innerhalb der Gremien, wie auch im Umgang mit der Verwaltung, ganz besonders aber im Umgang mit den Bürgern – solange ist das nicht vorbei.
Denn dass es so nicht weitergeht – das sind wir, alle miteinander, der Demokratie und dem Rechtsstaat schuldig…

By the way: Auch Herr Seelmaeker, Bürgerschaftsabgeordneter der CDU (Langenhorn), ebenfalls mit der Sache befasst (davon berichte ich später mal ausführlich), ist Rechtsanwalt, genauso wie Herr Dr. Schott von der FDP (Korr.: nee, auch CDU).
Es wimmelt in der Politik ja, auf allen Ebenen, nur so von Juristen. Da muss man sich schon wundern, dass die so gar keinen Gebrauch von ihren beruflichen Fähigkeiten machen, wenn es darum geht, die Aufgaben getreulich wahrzunehmen, zu denen sie sich, mit Übernahme ihres Mandates, dem Bürger gegenüber verpflichtet haben…
(update: Kuckense ma, noch`n Jurist in der Regionalversammlung. Da sag ich jetzt mal gar nichts zu. Wenn mir die Niederschriften und Berichte vorliegen, komme ich ggf. darauf zurück.)
Doch genug davon für heute. Jetzt liegt ein sonniger, lichter Tag vor uns.
Und die Aussichten sind gar nicht so trübe…