Öffentlichkeitsgrundsatz – ein hohes Gut.

Was haben Wege an der Tarpenbek und Regionalausschusssitzungen gemeinsam? Den Ausschluß der Öffentlichkeit.

Ich las gestern im Zusammenhang mit der TaLa folgenden Satz des Bezirksamtsleiters:

Auf Abendblatt-Anfrage sagt Werner- Boelz: „Coronabedingt konnte die Öffentlichkeit nicht in der sonst üblichen Weise beteiligt werden.“ Daher konnten Anwohner auch nicht, wie gewohnt, an den Sitzungen des Regionalausschusses teilnehmen. Dass die Anwohner nicht ausreichend informiert wurden, winkt sein Presseteam ab: „Die Bürger wurden durch die politischen Vertreter sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit über die Baumaßnahmen informiert.“

Mit Geschenkschleife an die Börner, sowie die Initiativen “TaLa” und “WeLa”:

Zum Einstieg.
Hier ist noch eine Aufstellung, wie das in anderen Bundesländern gehandhabt wird…
Und was sagt der Innenminister? Das hier. Lesen Sie mal aufmerksam Abschnitt III.

Auch nützlich ist diese schöne Zusammenfassung eines anregenden Bürgervereins, der dankenswerter Weise ein Kommunal-Wiki zur Verfügung stellt.

Auszug:

“Der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt als tragendes Prinzip der Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat für Abgeordnete entschieden: “Öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument, öffentliche Debatte und öffentliche Diskussion sind wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus. Gerade das im parlamentarischen Verfahren gewährleistete Maß an Öffentlichkeit der Auseinandersetzung und Entscheidungssuche eröffnet Möglichkeiten eines Ausgleichs widerstreitender Interessen, die bei einem weniger transparenten Vorgehen sich nicht so ergäben. Eine Beratung verfehlt ihren Zweck, wenn über den Beratungsgegenstand keine oder nur unzureichende Informationen zur Verfügung stehen.”

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: “Einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht ein Verhalten der Behörden, das in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse von Offenheit geprägt ist.”