Genau. Das will und muss auch ich nicht auf morgen verschieben. Dann hab ich nämlich für den Rest der Woche frei, wenn ich will – und ich will. Also los:
Ich habe eine weitere Eingabe geschrieben. Diese ging am Freitag dem Eingabeausschuss der Bürgerschaft zu.
Damit sind nun also alle demokratischen Wege eingeschlagen, einer nach dem anderen, ich habe (mühevoll) all die Möglichkeiten genutzt oder: zu nutzen versucht, die man den Bürgern zugesteht. Und zwar von “ganz unten” nach oben. Zeit, für eine zusammenfassende Rückschau:
Ich habe mich zunächst an den Verantwortlichen im Bezirksamt gewendet, dann an einzelne Kommunalpolitiker des Regionalausschusses, danach an den Bezirksamtsleiter, und das Bürgerbüro, einen Bürgerschaftsabgeordneten (naja, der sich eher an mich), an die Naturschutzbehörde und deren Fach- und Rechtsaufsicht, ich schrieb Eingaben an den Regionalausschuss und die Bezirksversammlung, danach erneut an den Bezirksamtsleiter und die Vorsitzende der Bezirksversammlung.
Nun also, und das ist die letzte außergerichtliche Möglichkeit, – eine Eingabe an die Bürgerschaft. Wir werden sehen, ob sie uns hilft…
Hunderte von Arbeitsstunden hat es gebraucht und fast 5 Monate sind vergangen, von der ersten Nachfrage, bis zum heutigen Tag.
Wir alle haben ihn hier gemeinsam beschritten, diesen Weg durch die “Instanzen” – soweit er für uns begehbar war. Die meiste Zeit aber war er vor unserer Nase “gesperrt”…
In Kürze prüft die Fach- und Rechtsaufsicht vor Ort, ob uns tatsächlich eine so erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht, dass uns das Recht auf Betreten der Freien Landschaft versagt werden muss und die Sperrung deshalb gerechtfertigt wäre.
Zum jetzigen Zeitpunkt, so der Zwischenbericht, wird geprüft, ob “eine Sperrung des Weges nach § 17 Abs. 3 HmbBNatSchAG angezeigt ist.”
Der § 17 behandelt das “Betreten der Freien Landschaft”. Ein Recht, das vom Bezirksamt bisher mit “fehlender Widmung” bestritten wurde. Nun wird also geprüft, ob es gemäß Absatz 3 einen Grund für die Sperrung gibt – also die behauptete Gefahr für Leib und Leben tatsächlich vorliegt.
Die Naturschutzbehörde und ihre Fach- und Rechtsaufsicht ist bisher die einzige Stelle, die sich innerhalb dieses ganzen Verfahrens ernsthaft unseres Anliegens angenommen hat.
Alle anderen Beteiligten haben “weitergemacht”. Und zwar allein und ohne Kontakt aufzunehmen. Sie taten, was sie wollten. Keine Frage nach den Bürgern. Die blieben draussen vor der Tür. Ungelesen, ungehört.
Die “Politik” hat Empfehlungen ausgesprochen, hat Beschlüsse gefasst, hat vorgegeben, sich zu kümmern und tat es doch nicht sorgsam. Die erste Eingabe las man (überwiegend) nicht, und obwohl bekannt war, dass es da eine zweite Eingabe gibt und dass man sie, entgegen der übliche Verfahrensweisen, nicht bekommen hatte, sie nicht veröffentlicht wurde, – da ist dennoch in der Bezirksversammlung niemand aufgestanden, es hat niemand nachgefragt, es war alles … wie immer. Man tat es bis heute nicht…
Nun also die letzte unserer (außergerichtlichen) Möglichkeiten: Eine Eingabe an die Bürgerschaft. Ihr Eingang ist mir heute postalisch bestätigt worden. Und auch wenn die Bearbeitung üblicherweise 3-6 Monate dauernd kann, so ist uns auch aktuell schon geholfen: Der vom Hauptausschuss gefasste Beschluss kann jetzt nicht mehr “unverzüglich” umgesetzt werden, denn die Eingabe hat in Bezug auf diesen Beschluss aufschiebende Wirkung. Es sei denn, es gibt ganz besonders trifftige Gründe, aber mir fällt da keiner ein. Und wenn es welche geben sollte, dann kämen die endlich mal auf den Tisch…Derzeit jedenfalls können ohne die Angabe solcher Gründe weder die Flächen übertragen, noch die 50.000 Euro-Planung in Auftrag gegeben werden.
Im nächsten Beitrag stelle ich Ihnen die Eingabe hier ein…