Eingabe an die Bürgerschaft

Auf dem Wege zur Tarpenbek

So. Hier ist sie also. Und ich bin dann jetzt wieder im Garten…

Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft
Schmiedestraße 2,
20095 Hamburg

                                                                             
Dieser Eingabe sind beigefügt:
Eine Eingabe an den Regionalausschuss
Eine Eingabe an die Bezirksversammlung Nord.
Anschreiben an die Bezirksamtsleitung
Anschreiben an die Vorsitzende der Bezirksversammlung

Den Eingaben und Anschreiben können Sie den zu Grunde liegenden Sachverhalt entnehmen, auf Anforderung kann aber auch der gesamte Schriftverkehr übersandt werden.

Sehr verehrte Damen,
sehr geehrte Herren.

Auf Grund der in der Eingabe an den Regionalausschuss erläuterten Auseinandersetzung mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord, habe ich mich an die Mitglieder desselben gewandt, da ich der (rechtlich begründeten) Auffassung bin, dass die durch das Bezirksamt vorgenommene Sperrung eines Wanderweges In Langenhorn rechtswidrig ist.
Der Eingabe vorausgegangen war eine fruchtlose Korrespondenz mit dem Bezirksamt, welche diese einseitig beendete.

Ich habe den Ausschuss damit davon in Kenntnis setzen wollen, dass ihm wesentliche Informationen vorenthalten wurden, die erheblichen Einfluss auf eine in der Sitzung anstehenden Beschlussfassung hatten.

Wie ich nach der Sitzung, zu der ich nicht eingeladen wurde, obwohl dies in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, erfahren musste, waren die Regionalausschussmitglieder nicht in der Lage, meine Eingabe zu thematisieren, da sie diese mehrheitlich nicht gelesen hatten.
Der Beschluss wurde gleichwohl, ohne Thematisierung der Inhalte meiner Eingabe, gefasst,  lediglich ein Ausschussmitglied, das sich mit dem Inhalt auseinandergesetzt hatte, soll Bedenken zu Protokoll gegeben haben.
Diese Information ist mir aber nur vom Hörensagen bekannt, weder durfte ich an der Sitzung teilnehmen, noch wurde mir, bis heute, eine Stellungnahme zu der Eingabe zugeleitet. Es erfolgte, entgegen der Geschäftsordnung, keinerlei Information.

Wegen dieser „Vorgänge“ habe ich deshalb eine weitere, neue Eingabe an die Mitglieder der Bezirksversammlung geschrieben.
Diese wurde nicht, wie ebenfalls in der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung – Nord rechtlich vorgesehen, an diese weitergeleitet, noch wurde sie im Sitzungsdienst veröffentlicht.

Der Beschlussempfehlung des Regionalausschusses folgend, fasste der Hauptausschuss dann den von mir beanstandeten Beschluss.
Laut Geschäftsordnung wäre er dazu durchaus berechtigt gewesen – vorausgesetzt kein Mitglied der Bezirksversammlung hätte vor der Beschlussfassung widersprochen. In einem solchen Falle hätte die Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung selbst vorgenommen werden müssen.

Da jedoch keines der Mitglieder der Bezirksversammlung Kenntnis von meiner Eingabe und den darin geltend gemachten rechtlichen Bedenken hatte und deshalb auch nicht darüber informiert war, dass ich die Fach- und Rechtsaufsicht eingeschaltet hatte, die nach einer ersten Durchsicht der übersandten Schriftstücke ein Prüfverfahren einleitete, war die Möglichkeit eines Widerspruches de facto nicht gegeben. Das Ergebnis der Prüfung steht nach wie vor aus.

Ich halte daher den gefassten Beschluss für rechtsunwirksam und habe dies sowohl der Bezirksamtsleitung, als auch der Vorsitzenden der Bezirksversammlung mitgeteilt. Eine Reaktion darauf gab es bislang nicht.

Die Leitung des Bezirksamtes hat nach meiner Auffassung sowohl den Mitgliedern  des Regionalausschusses als auch der Bezirksversammlung für die Beschlussfassung wesentliche Informationen vorenthalten.
Dies geschah mehrfach und meiner Meinung nach auch vorsätzlich, zu dem Zwecke, einen Beschluss herbeizuführen, wie er erkennbar vom Bezirksamt gewünscht und auch früher schon mehrfach, sowohl von diesem, als auch von der involvierten LIG ex- und implizit vorgetragen wurde.



Ich halte das gesamte Vorgehen der Leitung des Bezirksamtes, die seit Mai Kenntnis von meinen Einwänden hat und diese bis heute nicht entkräften konnte, für mehr als nur fragwürdig.
Es wurde zudem, ohne Not, auffällig eilfertig gehandelt und jede Information unterdrückt, die einer zügigen Beschlussfassung entgegenstand.

Es darf aber nach meiner Auffassung nicht sein, das unter trickreicher Umgehung demokratischer Institutionen und Unterdrückung von wesentlichen Informationen, von der Verwaltung vorgeschlagene Wege eingeschlagen und Beschlüsse gefasst werden können, die in voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage ggf. nicht gefasst worden wären.

Dass man nicht einmal die Prüfung der Fach- und Rechtsaufsicht abwarten wollte, obwohl Eile nicht geboten ist, rundet das verheerende Bild, das ich gewonnen habe, ab.  

Ich bitte Sie eindringlich, sich mit den gesamten Vorgängen zu befassen und das Verhalten der Leitung des Bezirksamtes und der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zu überprüfen.

Mit freundlichem Gruß