Moinsen. Heute kommt der Wetterbericht mal wieder aus dem Bezirksamt.
Stimmt natürlich nicht. Wär aber auch egal, wir haben Sonne im Herzen 😉 .
Ich bin hundemüde und kann mir grade überhaupt nicht vorstellen, irgendetwas anderes zu tun, als aus dem Fenster zu kucken und die Langenhörnchen zu beobachten. So langsam brauch ich doch ein Seelenhygienekonzept, einzelne Maßnahmen reichen bei meinem gehäuftem Umgang mit dem Bezirksamt nicht mehr aus. Da werden zwar hübsche Masken getragen, aber die fallen zunehmend…
Wie auch immer: Ich brauch keinen Bass – ich brauch Ruhe. Und die nehm ich mir jetzt “unverzüglich”. Sie können sich in dieser Zeit schon mal mit der Beantwortung der Fragen von gestern befassen. Oder Sie befassen sich mal mit “LIG”, wer ist das denn, was macht die so? Im Allgemeinen und im Besonderen? Und sich die Frage stellen:
Was ist denn der Preis für die Grundstücksübertragung, die so unbedingt gelingen muss? Und: Für wen muss sie gelingen? Sollte sich meine Rechtsauffassung bestätigen, dann bräuchten wir diese Flächen ja überhaupt nicht…
Genug also, über das Sie mal nachdenken können. Ich habs und hab deshalb auch jetzt frei.
Sie sind dran ;-). Sie tuen in dieser Sache für meinen Geschmack eh`viel zu wenig.
Gestern hab ich ja geschrieben, daß ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss habe und sie Ihnen heute begründen werde. Das will ich dann auch machen, bevor ich mich dem “Laissez-faire” 😉 widme.
Die Bezirksversammlung hat eine Geschäftsordnung.
Ich habe Sie ja immer wieder gebeten, da mal einen Blick hineinzuwerfen. Die Behörde hat es, ebenso wie ich, getan und schrieb mir gestern in Beantwortung einer Nachfrage:
“Eingaben werden grundsätzlich gemäß Geschäftsordnung der Bezirksversammlung bearbeitet (siehe Anlage § 17 ). Der Hauptausschuss hat die Beschlussempfehlung Drucksache 21-1440 (siehe Anlage § 18 Nummer 12 in Verbindung mit § 19 Nummer 2 b)) am 01.09.2020 einstimmig beschlossen.”
Und, auf meine weitere Nachfrage : “Ich kann also verbindlich davon ausgehen, dass meine Eingabe, vor der Beschlussfassung des Hauptausschusses, den Mitgliedern der Bezirksversammlung bekannt gemacht wurde?”
gab es diese Antwort:
” ihre Eingabe wurde am 27.08.2020 gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung verarbeitet.”
Daraufhin habe ich wieder nachgefragt:
“Wie kann es dann sein, dass Mitglieder der Bezirksversammlung, mit denen ich sprechen konnte, von meiner Eingabe -auch nach der Hauptausschusssitzung und bis heute – nicht informiert sind und davon keinerlei Kenntnis haben?
Dann müsste ich ja davon ausgehen, daß diese von den Fraktionsbüros nicht ordnungsgemäß an die Mitglieder der BV weitergeleitet wurden. Richtig? Und sie haben sich auch nicht im Sitzungsdienst darüber informieren können – denn da ist sie ja ebenfalls nicht veröffentlicht.
Das bitte ich mir doch zu erklären, denn das hat ja doch alles Folgen, nicht wahr?
Schreiben Sie mir doch bitte auch die Drucksachennummer der Eingabe.”
Bis hierhin flogen die Mails noch munter hin und her. Das änderte sich. Erst mal war Funkstille, die ich für Telefonate nutzte. Nach annähernd 4 Stunden bekam ich folgende Antwort:
“die zuständige Sachbearbeiterin für den Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel, Frau XXX, wird sich mit ihnen in Verbindung setzen und ihre Fragen hinsichtlich der genauen Weitergabe bzw. der Drucksache beantworten.”
Beim Schachspiel nennte man das wohl eine Rochade. Nun war also ich wieder am Zug, ich nahm also meinen Springer in die Hand:
“ich habe im Laufe des Vormittags mit verschiedenen Bezirksversammlungsmitgliedern der Fraktionen SPD, CDU, und FDP und dem Fraktionsbüro der Linken gesprochen. Niemandem wurde die Eingabe zugeleitet, allen ist sie gleichermaßen unbekannt.
Um schnellstmögliche Stellungnahme wird gebeten.”
Dann setzte ich den Springer auf einem zentralen Feld ab:
ich erlaube mir, Sie an dieser Stelle ebenfalls auf die Geschäftsordnung hinzuweisen. In ihr sind die Verfahrensweisen festgelegt, und Sie selbst haben diese heute morgen angeführt. Zuständig für die Weiterleitung meiner Eingabe an die Bezirksversammlung war nicht Frau XXX sondern Sie, – bzw. das vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung. Die Eingabe richtete sich aus gegebenem Anlass direkt an die Mitglieder der Bezirksversammlung – und diesen war sie zwingend zur Kenntnis zu geben.
Sollte dies nicht geschehen sein, wäre den Mitgliedern der Bezirksversammlung dadurch ihre nach § 18 (12) Satz 3 eingeräumte Möglichkeit zum Widerspruch der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss nicht gegeben gewesen. Insoweit stelle ich die Rechtsgültigkeit der Beschlussfassung des Hauptausschusses jetzt in Frage. Dieses mail bitte ich an die Vorsitzende der Bezirksversammlung, Frau XXX weiter zu leiten, von der ich eine Eingangsbestätigung erbitte.”
Dann hab ich “Schach” gesagt, bin raus an die Luft, hab ein paar Runden um den Teich gedreht (das geht fix und kommt meinem derzeitigen Hang zur Trägheit sehr entgegen) und hab mich ein bißchen mit dem Gartengeist unterhalten…
So. Nun kennen Sie im Wesentlichen den Verlauf der gestrigen Korrespondenz.
Ich stelle Sie vollständig ein, wenn Sie es wünschen, aber viel mehr ist es nicht.
Heute früh bekam ich eine Lesebestätigung.
Und nun wissen Sie alles, was auch ich weiß. Das zu bewerten überlasse ich Ihnen. Und, das wissen Sie ja schon: Ich hab meine Hausaufgaben gemacht, und deshalb jetzt frei 😉