Ab geht die Post. Mit freundlichen Grüßen. Mail an das Bezirksamt.

Ein weiteres Kapitel in der Geschichte der Tarpenbek. Ich habe, bevor ich den Brief ausführlich beantworte, vorab schon ein weiteres mail an das Bezirksamt geschrieben.
Es ging eben raus und hier ist es nun auch für Sie:

Sehr geehrte #Behörde3

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben an mich, (Name) datierend vom 10.7. 2020, eingegangen hier am 16. Juli 2020.

Bevor ich dazu, in einem weiteren Schreiben, ausführlich Stellung nehme, bitte ich Sie mir vorab folgende Frage zu beantworten:

Sie bestreiten das von mir geltend gemachte Recht auf das Betreten Freier Landschaft an der Tarpenbek , mit der von Ihnen geäußerten Meinung,  ein Betretungsrecht bestünde nur auf „gewidmeten“  Straßen und Wegen.
Benennen Sie mir doch bitte die gesetzliche Grundlage, auf die sich diese von Ihnen postulierte Meinung stützt.

Ich nehme zur Kenntnis,  daß Sie sich „abschließend“ nicht in der Lage sehen, die Flächen für die Allgemeinheit  zu öffnen.
Ich  weise Sie aber ausdrücklich darauf hin, daß Sie verpflichtet sind, sich „abschließend“ an Recht und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu halten.

Solang Sie Ihr Handeln aber auf  Meinungen stützen, ohne jemals, detailliert und nachprüfbar,  gesetzliche Grundlagen zu benennen,  auf die sie den vorgenommenen Verwaltungsakt stützen, betrachte ich Ihr Handeln keinesfalls als „abschließend“. Auch dann nicht, wenn es Ihnen leid tut, daß Sie sich  „nicht in der Lage“ sehen, es zu ändern.
Ich habe unter Nennung von gesetzlichen Grundlagen meine Rechtsauffassung dargelegt, von der Sie nun schreiben, Sie könnten sie nicht bestätigen.
Sie verkennen offenbar,  daß eine Bestätigung meiner Rechtsauffassung durch Ihre Behörde nicht von Nöten ist, wenn Sie auf geltendem Recht basiert.  Sie können meine Rechtsauffassung gern widerlegen,  dazu müssen Sie aber das tun,  was seitens der Verwaltung des Bezirksamtes Nord anhaltend verabsäumt wird:

Ihr eigenes Handeln endlich einmal rechtlich zu begründen.  Sie behaupten, Sie meinen, Sie sehen sich nicht in der Lage –
aber Sie nennen nicht ein einziges Mal, unter Angabe entsprechender Paragraphen, irgendein Gesetz,  mit dem sich das Verwaltungshandeln begründen ließe.
Nicht ich bin es, die Ihnen nachzuweisen hat, dass meine Rechtsauffassung stimmt .
Es ist Ihre Behörde, deren Handeln sich nachprüfbar auf Recht und Gesetz zu stützen hat und dies auch darzulegen hat.

Ich bitte um eine kurze Eingangsbestätigung für dieses Mail.

Mit freundlichen Grüßen