Wenn der Gerichtsvollzieher dreimal klingelt …

SommerStrauss.

Ist ein bißchen später geworden, manchmal passieren ja Dinge, die man nicht voraussieht. So wie heute. Jetzt aber komme ich endlich auf den Brief zu sprechen, den ich gestern erhielt. Akte Tarpenbek. Wie Sie ja wissen erhielt ich weder von der “Fachabteilung” des Bezirksamtes noch von der Pressestelle die erbetenen Auskünfte. Und auch der Senat, den ich anschrieb, hat auf mein Schreiben in keiner Weise reagiert… An diesem Sachverhalt hatte sich lange Zeit nichts geändert. Bis gestern.
Und heute.

Niemand reagierte in all der Zeit. Es war, als habe ich niemals geschrieben.
Das ist ja so eine Sache mit der “Post”. Zwar sind elektronische Medien zur Korrespondenz zugelassen, aber die Tatsache, daß man ein e-mail abgesendet hat, bedeutet ja nicht, daß es auch angekommen ist. Auch einfache Brief können verloren gehen. Nicht anders verhält es sich mit Einwurf-Einschreiben.
Und selbst der berühmte “Einschreibebrief mit Rückschein” ist am Ende nicht wirklich “gerichtsfest”, denn der Rückschein sagt nur etwas darüber aus, dass ein Brief zugestellt wurde – aber nicht, was drin stand. So kann ja durchaus die Speisekarte von einem Pizzabringdienst im Umschlag sein oder ein leeres Blatt Papier…
Von dem Moment an, als ich den Fragenkatalog an das Bezirksamt und an den Senat gemail hatte, als ich Akteneinsicht beantragt und mich auf das Hamburger Transparenzgesetz berufen hatte, war der Kontakt zu der Behörde vollständig abgebrochen. Auch in der Pressestelle ging niemand mehr ans Telefon. Es war, als sei da nie etwas gewesen, als habe ich nie geschrieben…
Ich erörterte die Angelegenheit und erhielt verschiedenste Einschätzungen und Ratschläge. Allgemein war man der Auffassung, daß man mich “am ausgestreckten Arm verhungern lassen” wolle, mich in keinster Weise auch nur ansatzweise Ernst nähme und so ziemlich alles unternähme, was geeignet seie, mich zu zermürben.
Der einzige Weg der mir bliebe, seie der Klageweg, von dem man hoffe, daß ich ihn nicht beschreiten würde, angesichts der Kosten, die da auf mich zukämen. Zwar wäre ich in der Lage in der ersten Instanz die Angelegenheit ohne Anwalt selbst zu vertreten, dennoch bleiben auch da schon nicht unerhebliche Gerichtsgebühren.
Und, was viel schwerer wiegt: Es ist davon auszugehen, daß das Bezirksamt im Unterliegensfalle es nicht bei der ersten Instanz beließe und ich deshalb gezwungen wäre, durch alle Instanzen zu klagen. Dann mit Anwalt…
Ganz abgesehen davon, daß ich ja erst einmal “gerichtsfest” beweisen müsse, daß das Bezirksamt je die Post bekommen habe, von der ich behaupte, sie gesendet zu haben. Ich hätte ja nichts, rein gar nichts, nicht einmal eine Eingangsbestätigung. So war also die Ausgangslage gegen Ende Juni “schlimmstenfalls”.
Dann bekam ich aber einen ganz wunderbaren Hinweis, etwas, von dem ich bis dahin noch nie etwas gehört hatte. Man kann Briefe nämlich durch eine Gerichtsvollzieherin zustellen lassen. Dazu gibt man den unverschlossenen Brief und 2 Kopien ab, die Gerichtsvollzieherin nimmt dann vom Inhalt persönlich Kenntnis und die Kopien zu den Akten – und dann liefert sie den Brief höchst amtlich und gerichtsfest aus.
Allein die Vorstellung, wie eine Gerichtsvollzieherin dem Herrn Bezirksamtsleiter genau die Post bringt, die er nicht haben will, fand ich köstlich..
Und so habe ich am 29. Juni 2020 eine Gerichtsvollzieherin damit beauftragt, dem Herrn Bezirksamtsleiter einen Brief zuzustellen. Dieser Brief wurde am 2. Juli 2020 um 11:47 Uhr zugestellt. Gestern bekam ich die Zustellungsurkunde…
Heute, und dies ist die neueste Neuigkeit, ganz frisch, erhielt ich noch ein Schreiben.
Es datiert vom 10. Juli 2020 und kommt aus dem Bezirksamt.
Geschrieben hat ihn #Behörde3. Sie erinnern sich?
Der “zuständige Ansprechpartner” der mich am 1. Mai 2020 an die Pressestelle verwiesen hatte…

Fofftein. Im nächsten Beitrag stelle ich Ihnen den Brief ein.