Moin.
Erinnern Sie sich an meine Anfrage wegen der Sitzungsöffentlichkeit? Diese hier.
Ich schrieb sie an den Sitzungsdienst, mit Kopie an die Vorsitzende der Bezirksversammlung und den Bezirksamtsleiter, der mitteilen ließ, sie seie an den Sitzungsdienst weitergeleitet…Und von diesem bekam ich dann gerade die folgende “Antwort”:
“Sehr geehrte XXX
alle Ausschusssitzungen finden derzeit ausschließlich im Großen Sitzungssaal des Bezirksamtes statt. Sie werden informiert, wenn die Sitzungen wieder öffentlich stattfinden. Das Ergebnis der Beratung im Regionalausschuss hat Frau xxx ihnen am 29.09.20 mitgeteilt. Die Niederschrift der Sitzung erhalten sie nach deren Genehmigung. Beste Grüße XXX”.
Die Niederschrift, die ich anforderte, ist die der Sitzung vom 24.8.2020. Man bat mich um Geduld. Heute, rund 6 Wochen später, weiß ich immer noch nicht, was auf dieser Sitzung geschah, (oder eben nicht geschah) und mit welcher Begründung, und was da zu Protokoll gegeben wurde. Denn es soll eine “Protokollnotiz” oder wie immer das auch heißen mag, geben.
Das “Ergebnis der Beratungen”, das Frau XXX mir mitteilte, war, dass man nach “Erörterung” zur “Kenntnis” nahm. Diese “Erörterung” kennen wir annähernd. Sie betraf jedenfalls nicht die Eingabe.
Es ist laut Geschäftsordnung, in dieser Sitzung, wie auch der vorhergehenden, ein Berichterstatter zu bestimmen gewesen, der eine schriftliche Stellungnahme der Regionalversammlung zu übermitteln hat. Ich habe diese Stellungnahme angefordert.
Kein Wort davon, als gäbe es keine Geschäftsordnung und als habe man meine Fragen gar nicht gelesen. Mal abgesehen davon, dass es sicherlich äußerst schwer ist, von der Erörterung einer Eingabe zu berichten, die gar nicht stattgefunden hat, stellt sich mir die Frage: Gibt es diesen Berichterstatter überhaupt? Oder wurde “vergessen” einen zu bestimmen? Nicht bei der letzten, und auch nicht bei der vorletzten Sitzung? Klar, dann kann man auch keinen Namen nennen. Kleiner Scherz unter Wortfindern: War diese letzte mail dann sozusagen die Berichtbestattung? Quasi die Beisetzung aller Fragen?
Und überhaupt, – nur mal so … grundsätzlich:
Wie lange sollen denn die Bürger, die schon von der Teilnahme an den Sitzungen ausgeschlossen sind, darauf warten, bis sie erfahren, was auf diesen geschah?
Um wievieles denn länger, als selbst das Transparenzgesetz erlaubt?
Sind nicht insbesondere Petenten über die Vorgänge zeitnah zu unterrichten, wenn man sie schon nicht einlädt ? Und : Gelten denn für das Bezirksamt Nord andere Regeln oder sind das alles nur sehr sehr eigenwillige und phantasievolle Interpretationen geltenden Rechtes, die den Bürgern hier zu Teil werden?
Ja glaubt man denn ernsthaft, dass der anhaltende Bruch demokratischer Konventionen unbemerkt und ohne Auswirkungen bliebe?
Ein Manöver ist doch mittlerweile durchsichtiger als das Andere… Man darf ja nachgerade gespannt sein, was denn als Nächstes kommt…
Initiativen und Bürger sollten, meiner Meinung nach, an dieser Stelle ernsthaft in Erwägung ziehen, zur Wiederherstellung der Öffentlichkeit von Gremiensitzungen im Bezirk Nord, den Erlass einer Einstweiligen Anordnung zu beantragen.
Ich selbst habe mich soeben vorsorglich schon einmal für die Bürgerfragestunde zur nächsten Sitzung angemeldet. Nicht, dass ich “demnächst” keinen Platz mehr bekomme, wenn “derzeit” vorbei ist.