Oslo – Abkommen zur Ächtung von Streumunition

Zur Erinnerung: Das Abkommen zur Streumunition

Der Bundespräsident hat nicht Verständnis aufzubringen oder sich in “vornehmer” Zurückhaltung zu üben, wenn es darum geht, Streumunition zu ächten.
Ihr Einsatz ist absolut inakzeptabel.
Wie weit wollen wir uns noch in diesen Krieg verstricken lassen?
Das muss ein Ende haben, insbesondere die unbegrenzten Waffenlieferungen. Jetzt auch noch Streumunition. Dann Flugzeuge und Langstreckenraketen? Und dann? Mini-Nukes? Oder gleich die ganz ganz grosse Bombe?
Die Demokratie wurde ebensowenig am Hindukusch verteidigt, wie “unsere” Werte in der Ukraine verteidigt werden. Zu meinen Werten zählt der Einsatz von Streumunition unter gar keinen Umständen, deren konsequente Ächtung aber immer. Und ich erwarte von dem Präsidenten meines Landes, dass er sich an das Osloer Abkommen hält und unsere Mißbilligung deutlich zum Ausdruck bringt.
Hieß es nicht zu Beginn dieses Krieges, alles geschähe immer und ausschließlich in enger Absprache mit den Nato-Partnern? Was sind das denn für Absprachen, die uns dazu zwängen, Verständnis für die Lieferung geächteter Munition aufzubringen?
Das ist der Steinmeier, wie man ihn früher schon immer mal wieder aufblitzen sah, und dem offenbar bis heute niemand gesagt hat, dass er nicht mehr der Aussenminister einer Bundesregierung ist, sondern der Bundespräsident aller Deutschen zu sein hat. Auch derer, die dieses Osloer Abkommen, zu Recht, ernster nehmen, als er selbst… Ich erwarte von einem Bundespräsidenten, den ich als den meinen empfinden soll, dass er Jede und Jeden in Bundesregierung und Parlament daran erinnert, daß wir ein Übereinkommen unterzeichnet haben, dass auch sie zur Ächtung jener Munition verpflichtet sind, für deren Lieferung und Anwendung sie, mit Krokodilstränen in den Augen, gerade Verständnis aufbringen.

Zur freundlichen Erinnerung zwei Zitate :

“(…) Jeder Vertragsstaat notifiziert den Regierungen aller in Absatz 3 genannten Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, seine Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, fördert die Normen, die darin niedergelegt sind, und bemüht sich nach besten Kräften, Staaten, die nicht Vertragsparteien dieses Übereinkommens sind, vom Einsatz von Streumunition abzubringen (…) gestützt auf die Grundsätze und Regeln des humanitären Völkerrechts, insbesondere dem Grundsatz, nach dem die an einem bewaffneten Konflikt beteiligten Parteien kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Methoden und Mittel der Kriegführung haben, (…)