Die Anhörung

Botanische Gärten: Langenhorner Engelstrompeten. (Nicht mit den Posaunen von Jericho verwechseln !)

Watt is enne Anhörung? Da stellemer uns jezzehmal nich weiter dumm, sondern da schaumer mal 😉 und machen uns schlau. Kucken mer ma in die Geschäftsordnung…

Und wenn wir dann etwas genauer wissen, was die Mitglieder der Bezirksversammlung für uns tun können, dann kommen wir zu dem, was wir, die Bürger tun können, um sie in ihrem guten Wollen zu unterstützen. Das steht auch in der Geschäftsordnung. Und die haben Sie doch bestimmt inzwischen gelesen, nicht wahr? Doch erstmal zu …

§ 13
Anhörungen
(1) 1Die Bezirksversammlung hat das Recht und auf Antrag eines Viertels ihrer Mitglieder die Pflicht, eine öffentliche Anhörung durchzuführen. 2 Über den finanziellen Rahmen der öffentlichen Anhörungsverfahren entscheidet die Bezirksversammlung nach Beratung im Hauptausschuss. 3 Zweck des Anhörungsverfahrens ist es, Mitglieder der Bezirksversammlung über anstehende Beratungsgegenstände und mögliche Lösungsmöglichkeiten sowie den Stand der Erörterung zu unterrichten.

(2) 1Eine Anhörung ist nur einmal zu einem Beratungskomplex zulässig. 2 Die Grundsätze aus § 18 dieser Geschäftsordnung und § 22 BezVG sowie das Recht der Bezirksversammlung auf Beschlussfassung bleiben unberührt.

Da merken wir auf und halten fest:
Das Recht der Bezirksversammlung auf Beschlussfassung bleibt unberührt.
Was nichts anderes bedeutet, als dass auch die Zurückstellung der Beschlussfassung von “irgendwem” beantragt werden sollte. Es erscheint mir zwar völlig absurd, eine Anhörung “über anstehende Beratungsgegenstände und mögliche Lösungsmöglichkeiten sowie den Stand der Erörterung” zu machen, nachdem der Beschluß gefasst wurde, aber ich habe im Verlauf des vergangenen Jahres vieles für absurd und völlig undenkbar gehalten – und dann fand es statt. Da ist mir heute wirklich alles denkbar…

Zurück zu den Modalitäten: Beantragen also 25 % der Mitglieder der BV eine Anhörung, so besteht zur Anhörung die PFLICHT. Da müssen wir nicht mehr bitten, betteln, und beantragen – die Anhörung findet statt. Basta.
Und so wie die Mehrheitsverhältnisse sind, stehen unsere Chancen Gehör zu finden, ganz gut. Schlagen Sie mal Ihr Wikipedia auf und spitzen den Bleistift:
SPD 11 Sitze, Grüne 19 Sitze : 30 Mitglieder
CDU 10 Sitze, die Linke 5 Sitze, FDP 4 Sitze. = 19 Mitglieder…
Die, wo keine Alternatiefe sünn, die tun ja nix zur Sache, da tuumer uns nit mit befasse, un die zäähle mir hei an diese Stell` jaanit ääz mit…

Gesamtzahl der Mitglieder in der Bezirksversammlung : 51.
25 % der Mitglieder entsprechen also 12,75, wir runden auf. 13.
CDU , FDP und Linke haben zusammen 19 Stimmen, und das reichte also allemal, wenn man den Bürgern dazu verhelfen wollte, endlich Gehör zu finden.
Und es hülfe auch denen, die nun statt des Regionalausschusses eine schwerwiegende Entscheidung treffen sollen. Sie könnten sich nicht nur den notwendigen Respekt verschaffen, der den Mehrheitsfraktionen abhanden gekommen zu sein scheint, aber unabdingbar ist, will man in Zukunft noch vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Sie hätten auch die Möglichkeit, endlich für Klarheit zu sorgen und können sich sich ein umfassendes Bild machen, von dem, was zu beschließen ihnen vorgelegt wurde.
Bevor sie ohne Not ein Eilverfahren zulassen, das ich als Überrumpelungsmanöver bezeichnen möchte, und ein Vorratsbeschluss gefasst werden kann, der weitere unumkehrbare Fakten und Kosten schafft, hätten sie die Möglichkeit, sich ein eigenes Bild von den Gegebenheiten, den Vorgängen, der bestehenden Rechtslage und ALLEN möglichen Varianten zu machen. Denn erst dann, wenn sie in dieser umstrittenen Angelegenheit alle Seiten gehört, alles geprüft und erörtert haben, können sie das ihnen vertrauensvoll verliehene Amt gewissenhaft ausüben und ihm Ehre machen.

Dies ist nicht “irgendeine” Drucksache.
Ihr fragwürdiges Zustandekommen rüttelt am Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Und von der Entscheidung der Mitglieder der Bezirksversammlung wird abhängen, ob das Vertrauen der Bürger in demokratische und rechtstaatliche Institutionen einmal mehr schwer erschüttert wird – oder Heilung beginnt.
Ob unser “Langenhorner Trampelpfad”, diese viel geliebte Idylle bleibt, wie er ist oder ob aus ihm eine weitere seelenlose Freizeit-Rennroute wird – das ist der Scheideweg an dem sie stehen und der, allen Parteien gleichermaßen, nun eine schwere Entscheidung abverlangt.
Aufrechten und leidenschaftlichen Demokraten sollte es leicht fallen, die richtige zu treffen. Sie sind nur Ihrem Gewissen verantwortlich, nicht an Weisungen gebunden und das Recht schützt sie.
Es schützt uns alle.