Ich will diesen Beitrag mal mit dem ersten Satz einer mail beginnen, die ich heute vom Gremiendienst des Bezirksamtes bekam. Weil die ganze mail nur aus diesem einen Satz besteht, da ist es nicht nur der erste, sondern auch der letzte.
“Sehr geehrte Frau XXX,
der Ausschuss hat gestern Ihre Eingabe, die als TOP 5.11 mit der Drucksachen Nummer 21-1538 registriert ist, nach ausführlicher Erörterung zur Kenntnis genommen; das Ergebnis des Gutachtens bzw. der Untersuchung soll abgewartet werden.”
Nun habe ich ja heute viel telefoniert und mal den ein oder andern gefragt, wie das denn gestern war, bei dieser Sitzung. Deswegen weiß ich schon etwas mehr, als man mir gemailt hat. Wenn ich jetzt das Gehörte im Wesentlichen zusammenfassen sollte, dann würde ich den Satz wiederverwenden, aber zwei Worte einfügen. “Upcycling” sozusagen.
Dann lautet er so ….
(…) nach ausführlicher Erörterung Ihrer Person zur Kenntnis genommen (…)
Denn das ist es, worüber gestern vorwiegend geredet wurde: Über mich.
Einmal mehr nicht über die Inhalte meiner Eingaben.
Die Mehrheit der Ausschussmitglieder aber hat gestern erneut geschwiegen.
Doch nun zu dem, was gesagt worden sein soll:
Ein Vertreter der FDP, den ich schriftlich darum gebeten hatte, beantragte zu Beginn der “Erörterung”, daß man ein Wortprotokoll anfertigen möge. Dies wurde abgelehnt.
Das Protokoll, das wir jetzt irgendwann einmal zu lesen bekommen werden, enthält also nicht im Wortlaut alles, was gesagt wurde.
Es fasst die Wortmeldungen zwar inhaltlich korrekt zusammen, ist aber eher sowas wie..weichgespült. Sagen wir: Es ist wie eine vom Butler gebügelte Zeitung. Die kann die Herrschaft dann unbefleckt lesen…
Der Regionalbeamte soll sich dann so geäußert haben, dass die Behauptung, man habe mir nicht geantwortet, ganz und gar nicht stimme. Das habe man immer und immer wieder getan, aber ich seie ja mit keiner Antworten zufrieden.
(Der Pressevertreter, mit dem ich sprach, fasste dann so zusammen:
Herr Landbeck sagte zum Inhalt nichts. Was er sagte war “nicht aufklärend und nicht erläuternd”).
Die Langenhorner Vertreterin der SPD, Frau Schenkewitz, soll zu den Einlassungen des Regionalbeauftragten gesagt haben, dass sie fände, dass es zu akzeptieren seie, wenn eine Bürgerin beharrlich nachfrage. Sie habe die Eingaben gelesen, sie hätten ihr durchaus zu denken gegeben. Sie habe auch im Internet eine weitere Eingabe gelesen, die zwischenzeitlich an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft gerichtet worden seie. Was denn wäre, wenn die Bürgerin am Ende Recht hätte? Ob man das nicht bedenken solle? Stünde man sonst nicht sehr schlecht da? Sie fände es wünschenswert, wenn Petenten eingeladen würden, um ihre Sache persönlich darzulegen. Ob man das nicht zukünftig in Erwägung ziehen wolle?
Herr Prott von den Grünen soll dazu gesagt haben, er wolle nicht, daß ich eingeladen werde.
Herr Kranz, ebenfalls Grüne, soll sich dann dahingehend geäußert haben, daß ihm das Niveau, auf dem ich kommunizieren würde, ganz erheblich missfalle.
Die Einlassungen des Regionalbeauftragten Landbeck, die Ablehnung von Herrn Prott und die Ausführungen des Herrn Kranz, waren in ihrer Gesamtheit wohl geeignet, den Eindruck zu hinterlassen, ich seie eine amtsbekannte, notorische Querulantin und Wutbürgerin, und sie blieben nicht ohne Wirkung:
Ein Mitglied des Ausschusses, das Fragen zur Sache hatte stellen wollen, verzichtete bei Worterteilung darauf und sagte, es seie wohl ein weiteres meiner Opfer…
Diese Bemerkung löste allgemeine Heiterkeit und befreiendes Lachen aus.
Zu den Inhalten der Eingaben: Kein Wort. Keine Debatte.
Zur Sache bemerkte Herr Kranz (Grüne) lediglich, dass es eine Liste gäbe, da seien die Schutzgebiete kategorisiert und jeder könne sie nachschlagen.
Wohlbemerkt: Er sagte nicht, dass es ein Landschaftsschutzgebiet ist.
Er sagte, wie der Regionalbeauftragte, nicht, daß die Naturschutzbehörde, die die Fach- und Rechtsaufsicht hat und derzeit noch prüft, eine Zwischennachricht gab.
Herr Landbeck, der Regionalbeauftragte teilte nicht mit, dass ich den Beschluss des Hauptausschusses beanstandet habe und die Rechtswirksamkeit in Frage stelle.
Und er klärte nicht darüber auf, dass dies in einer dritte Eingabe an die Bürgerschaft geschah und diese im Regelfall hemmende Wirkung hat.
Herr Kranz unterstrich stattdessen die Richtigkeit und Notwendigkeit des eingebrachten Antrages, rückte wieder die LIG als private Grundeigentümerin in den Vordergrund und betonte, dass der Prüfauftrag eben auch deshalb beinhalte, die Flächen zu ermitteln, die übertragen werden müssen.
Die Zwischennachricht der Fach- und Rechtsaufsicht kennt er entweder nicht oder hat sie nicht verstanden. Vielleicht will er sie auch nicht verstehen.
Ausführlich erörtert wurde gestern allenfalls meine Person, ein inhaltliche Auseinandersetzung mit meinen Eingaben fand jedenfalls erneut nicht statt.
Soweit das, was ich heute in Erfahrung bringen konnte.
Der Beitrag beruht auf Angaben mehrerer, unterschiedlicher Quellen, die alle übereinstimmend und gleichlautend berichteten.
Es ist gleich Mitternacht, es gab am Nachmittag noch einige Telefonate, deswegen war ich spät dran und gehe jetzt erst einmal zu Bett. Ich werde gewisslich sehr gut schlafen, bevor ich Ihnen morgen, in gewohnt humorvoller Weise, mal meine ganz persönliche Meinung zu diesem Vorgange schreibe. Schonungslos. Weil ich ein ausgesprochen fürsorglicher und gern höflicher Mensch bin, empfehle ich aber dem ein oder anderen Leser, sich Baldrian zu besorgen. Melissengeist geht auch.
Gute Nacht. Schlafen Sie gut, ich machs jetzt auch. Ein reines Gewissen ist ein gutes Ruhekissen.