Artikel 1 zur Klage Tarpenbek: Freie Landschaft – Freie Wege.

Karte: Langenhorn-Archiv.

So, Dann will ich mal wieder… Sie haben ja aufmerksam mitgelesen und wissen deshalb, mit welchen Gedanken und Gesetzen ich mich in den letzten Wochen befasst habe. Sie waren ja immer “live” dabei. Zum Beispiel am 7. Juni. Da habe ich mich, wie schon einmal, ganz zu Anfang der Sperrung, erneut mit dem “Betretungsrecht” befasst.
Als dann die Anwort des Senates auf eine Kleine Anfrage gegeben wurde, da war ich, aus vielerlei Gründen, im ersten Moment einigermaßen empört. Diese Empörung galt ein paar offenkundigen Unrichtigkeiten, auf die ich mich stürzte, wie der Hund auf einen Knochen…

Ich hatte mich sofort daran gemacht, zu widerlegen, zu beweisen, dass das Gegenteil vom Behaupteten richtig ist. Wie ich mich überhaupt schon eine ganze Weile darauf konzentrierte, die Behauptungen des Bezirksamtes zu widerlegen.
Und ich übersah dabei etwas Anderes, ganz Entscheidendes, einen Satz, der auch in dieser Antwort stand, und dem ich nicht genug Aufmerksamkeit schenkte…
Ein paar Tage später saß ich im Garten, hatte einen Miss Marple-Moment und sagte zu meinem Gatten, daß ich einfach das Gefühl nicht los würde, etwas übersehen zu haben. Ich sei sicher, so sagte ich, alles, was ich für die Lösung des Falles brauche, längst auf dem Schreibtisch liegen zu haben, aber ich könne einfach nicht erkennen, was offen vor meinen Augen läge…
Dann kam dieses denkwürdige Feuer in der Mittsommernacht. Und wieder übersah ich, was ich schon einmal übersehen hatte. Diesmal war es die Traurigkeit, die mir die Sinne vernebelt hatte. Doch kam glücklicherweise des Nachts die kleine Elfe, hatte meine Notizen geordnet und eine Stelle in der Senats-Antwort ganz dick und fett markiert. Und sie hatte mir etwas ins Ohr geflüstert: “Nimm das ernst” hatte sie gesagt. Der Satz, den sie markiert hatte, war dieser:
“Der Weg ist zu keiner Zeit weder als öffentliche Wegeverbindung angelegt noch für die allgemeine Nutzung freigegeben worden”
Und diesen Satz, den habe ich erst in den vergangenen Tagen ganz und gar begriffen. Er führte mich zurück, zu einem verschlossenen Tor, vor dem ich schon einmal gestanden hatte. Nun aber hatte ich den Schlüssel. Und dieser Schlüssel ist der Generalschlüssel für die verschlossenen Tore zur Tarpenbek. Auf seinem Anhänger steht: Betretungsrecht.


Der Weg ist nie als “öffentliche Wegeverbindung” noch zur allgemeinen Nutzung “freigegeben” worden. So die Aussage des Senates. Dann ist er aber, bis zum Beweis des Gegenteils, das, was er immer war, und ich im folgenden auch belegen werde:
Freie Landschaft.
Und für die hat Jedermann, Jedefrau das Betretungsrecht. Die Klage gründet sich auf den § 14 (2) des Grundgesetzes, in Verbindung mit § 59 Bundesnaturschutzgesetz und § 17 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (HmbBNatSchAG). Und ich verlange die sofortige Wiedereröffnung, weil die Sperrung aus den o.g. Gründen rechtswidrig erfolgt ist
Wenn die LIG, im Zuge der “Neuordnung”, einen Teil des Weges übertragen bekam, , warum auch immer, so ändert das am Sachverhalt nichts. Sie ist dann die Rechtsnachfolgerin und kann das Betretungsrecht nicht verweigern. Und, auch das von Wichtigkeit:
“Haftungsfragen” spielen hier keine Rolle. Denn das Betreten der Freien Landschaft geschieht IMMER auf eigene Gefahr. Insoweit können “Haftungsgründe” ebensowenig von ihr, wie vom Bezirksamt, geltend gemacht werden, um die Sperrung zu rechtfertigen.
Doch etwas Anderes spielt eine Rolle. Darauf komme ich im weiteren Verlauf der “Geschichte” zu sprechen. Der Geschichte der Tarpenbek, wie auch der Geschichte Langenhorns. Und diese Geschichte, die schauen wir uns gemeinsam einmal an.
Die Tarpenbek ist nämlich schon sehr sehr lange “Freie Landschaft”. Und sie blieb es auch dann, als man sie sich werbewirksam zu nutze machte und in Karten als Rad- und Wanderwege auszuweisen begann. Auch jetzt, wo sie zu einem “Arbeits- und Schauweg” “umgedeutet” wird. Die Freie Landschaft, der uralte “Trampelpfad” , von den Langenhorner seit Urzeiten genutzt, später bewandert und auch zur Gewässerschau benutzt, dieser Weg wurde niemals “umgewidmet”. Und deswegen ist die Sperrung widerrechtlich.
Man kann die Geschichte der letzten, na, sagen wir mal 120 Jahre, durchaus kennen, oder kennenlernen, wenn man will. Und wenn man das “Bezirksamt” ist, dann sollte man sie unbedingt kennen. Und wenn man dann auch noch mehrfach danach gefragt wird, wie schon 2015, und immer wieder, dann sollte man sich spätestens kundig machen, nicht wahr? Wie kommt es dann aber, dass man von der Vergangenheit nicht viel wissen will? Wieso gibt man sich, was die Vergangenheit angeht, so ahnungslos oder bleibt im vagen?
Machen wir also im nächsten Artikel mal eine kleine Zeitreise. In die Geschichte der Tarpenbek. Die Geschichte Langenhorns.
Und in die Geschichte eines “Honoratioren” der Stadt Hamburg.