Hinweis: Öffentliche Anhörung in der Bürgerschaft

Heute um 16 Uhr beginnt die Anhörung der Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren und -entscheide. In öffentlicher Anhörung wird der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft am 12. Mai ab 16 Uhr über die Initiative beraten. Vor Ort sind keine Besucher*innen Ort zugelassen. Die Anhörung wird aber live im Internet auf der Internetseite der Bürgerschaft übertragen. Hier die Bürgerinfo von Mehr Demokratie. Dort ist auch ein Link auf die Übertragung zu finden.

Der Antrag lautet: “Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.  Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”

Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder – in erster Linie vom Hamburger Senat – im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. In Bezirksangelegenheiten sollen für Bezirk und Senat daher Bürgerbegehren rechtlich verbindlich und Bürgerentscheide für das Verwaltungshandeln von Bezirk und Senat rechtlich bindend sein. Bezirksangelegenheiten sind in der Begründung definiert als diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die durch ihren spezifischen Bezug zum Bezirk allen Einwohnern des Bezirks gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben oder -wohnen betreffen. Als Vertrauenspersonen der Volksinitiative wählte das Bündnis die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, den Demokratie-Aktivisten Gregor Hackmack und den Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll.