Moinmoin. Der Markttag war wie immer schön…Ich bin mittlerweile hellwach und hab den Zustand genutzt, weiter zu studieren. Man lernt ja nie aus. Und zwar hab ich mir das hier. ausgesucht. Schön. Gefällt mir. Das wirft Fragen auf und Fragen sind ja immer gut. Und was man nicht selber weiß und sich auch nicht erklären kann, das kann man sich alles erklären lassen 😉 Und Sie? Was machen Sie so? Was auch immer es Gutes ist: Es möge Ihnen viel Freude bereiten… Man sieht sich…
Ach so, bevor ichs vergesse: Der Link oben, der führt ja zum Bebauungsplan Langenhorn 63. Der wurde im Hamburger Gesetzes und Verordnungsblatt Nr.9 im Jahre am 2. März 1992 auf den Seiten 33 und 34 veröffentlicht.
Aber da gibt es noch etwas, was man leicht übersieht: Das “Gesetz über den Grünordnungsplan Langenhorn 63”. Veröffentlicht im Gesetzes und Verordnungsblatt Nr.11 vom 8. März 1994, Seite 73.
So. Das sollte doch erstmal genügen, um Sie und mich zu beschäftigen 😉 . Mich mit Lochen und Abheften, ganz oben drauf auf die “Akte Tarpenbek”, und Sie damit, auch mal ganz genau hinzukucken. Legen Sie sich doch … Ach was, da kommen Sie selbst drauf! Klar! Was ich sehe, können auch Sie sehen. Das steht ja da. Schwarz auf Weiß. Und es ist eine (erste) Antwort. Keine Frage…